Wird jemandem ein Wohnblock direkt vor die Aussicht gestellt, kann sich die Person wehren und Einspruch erheben. Das ist völlig legitim und soll auch dazu dienen, dass bei Bauprojekten verschiedene Interessen einbezogen werden.
«Heute ist es jedoch so, dass auch Personen Einspruch erheben können, die vom Bauprojekt gar nicht betroffen sind», erklärt Romana Heuberger, die beim Schweizerischen Baumeisterverband für den Bereich Wohnungsbau verantwortlich ist. Das sei eines der Probleme. Man könne auch Einsprache gegen Bauprojekte machen wegen Gründen, die gar nicht schützenswert seien. Zum Beispiel, weil die geplante Farbe des Nachbarhauses nicht gefalle.
Einsprachen führen in der Regel nicht zu Verzögerungen
Teilweise werden Baueinsprachen erhoben, bei denen bereits klar ist, dass nicht gewonnen werden kann. «Die werden dann bis zum Bundesgericht durchgezogen. Und das bedeutet primär lange Verfahren. Während diesem langen Verfahren gibt es einfach kein Bauprojekt», so Heuberger.
Dazu muss gesagt sein, dass Einsprachen an sich nicht zu Verzögerungen führen. Erst wenn sie in Form von Beschwerden weitergezogen werden, entstehen die Verzögerungen.
Nicht alle Kantone haben ein Verbandsbeschwerderecht
Was die Baubranche zudem verärgert, ist, dass es teilweise zu Erpressungsversuchen kommt. Dies ist der Fall, wenn jemand Geld für den Rückzug einer Beschwerde fordert. Eine Studie hat in diesem Sommer gezeigt, dass dann vonseiten der Bauherrschaft oft gezahlt wird.
Mitte-Ständerätin Andrea Gmür verlangt in zwei Vorstössen, dass missbräuchliche Einsprachen sanktioniert werden können und dass klarer definiert wird, wer überhaupt einspracheberechtigt ist. Der Bundesrat empfiehlt beide Vorstösse zur Annahme.
Die Forderungen könnten sich auch auf das Ortsbild und den Denkmalschutz negativ auswirken.
Die Vorstösse zielen in erster Linie auf Private, beispielsweise Nachbarn, die Einsprache erheben. Dennoch kommt Kritik von Seiten des Heimatschutzes. «Die Forderungen könnten sich auch negativ auf das Ortsbild und den Denkmalschutz auswirken», sagt Martin Killias, Präsident des Schweizer Heimatschutzes. Denn nicht in allen Kantonen gebe es ein Verbandsbeschwerderecht.
Das heisst, dass der Heimatschutz als Organisation das dort nicht besorgen kann. Die Nachbarn müssten dies machen, wenn das Ortsbild geschützt werden sollte, führt Killias aus.
Das Parlament wird also abwägen müssen zwischen den Interessen des Heimatschutzes und den Interessen der Baubranche.