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Schweiz Fall Mörgeli: Falschmeldung durch die «Weltwoche»

Die Diskussion um Doktorarbeiten unter der Aufsicht von Titular-Professor Christoph Mörgeli geht in eine weitere Runde: Nun behauptet die «Weltwoche», die «Rundschau» habe eine Informantin falsch zitiert. Ein weiterer Informant sei unglaubwürdig. Alles falsch, sagt die «Rundschau».

Vor zwei Wochen hat die «Rundschau» über Dissertationen berichtet, die unter der Aufsicht von SVP-Nationalrat und Titular-Professor Christoph Mörgeli entstanden sind. Dabei ging es um mindestens ein Dutzend Doktorarbeiten, die hauptsächlich auf der Transkription von alten Texten bestehen. Die Studenten haben vor allem buchstabengenau abgeschrieben, statt sich mit dem Inhalt wissenschaftlich auseinanderzusetzen. Der Beitrag der «Rundschau» hat eine nationale Diskussion um die Qualitätsstandards von Dissertationen ausgelöst.

Ausschnitt der Weltwoche
Legende: Falschmeldung: Die «Weltwoche» behauptet, den anonymen Informanten der «Rundschau» ausfindig gemacht zu haben. SRF

Im Beitrag der Sendung kamen zwei ehemalige Doktoranden Mörgelis zu Wort, welche die Recherchen der «Rundschau» erhärten. Einer dieser Informanten berichtete, er habe seine Doktorarbeit übersetzen lassen. Wissenschaftliche Arbeit habe er dabei nicht geleistet. Die zweite Informantin sagte, sie habe lediglich Texte aus dem Bulgarischen ins Deutsche übersetzen müssen. Christoph Mörgeli wehrte sich in der Sendung vehement gegen die Vorwürfe.

«Weltwoche» erwischt falsche Person

Nun mischt sich die «Weltwoche» ein: In einer Vorabmeldung zu ihrer Ausgabe vom Donnerstag behauptet sie, der Informant der «Rundschau» habe die Doktorprüfung bei Mörgeli nicht bestanden und sei deshalb unglaubwürdig.

Weiter schreibt die «Weltwoche», die zweite Informantin sei in der «Rundschau» falsch zitiert worden. Sie hätte auch wissenschaftlich gearbeitet und nicht nur eine Transkription als Doktorarbeit abgeliefert.

Beides ist falsch: Die «Rundschau» hält fest, die «Weltwoche» habe im ersten Fall den falschen Informanten erwischt. Es handle sich bei der beschriebenen Person nicht um den Informanten, der in der Sendung vom 27. März anonymisiert belastende Aussagen gemacht habe.

In dem anderen Fall hält die «Rundschau» fest, dass die Zeugin korrekt zitiert wurde. Die «Rundschau» weist diese und alle weiteren Unterstellungen in aller Form zurück und hält an ihrer Berichterstattung fest.

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