Bei ihren Ermittlungen zum Messerangriff in Winterthur stossen die Strafverfolgungsbehörden an rechtliche Grenzen. Weil sich der mutmassliche Angreifer gegen die Durchsuchung von Handy und Laptop wehrt, können die Behörden nicht darauf zugreifen.
Die sogenannte Siegelung sieht vor, dass ein Gericht prüft, welche Daten und Unterlagen von den Ermittlungsbehörden eingesehen werden dürfen. Ziel ist es, den Schutz privater Daten zu gewährleisten, die nichts mit dem Strafverfahren zu tun haben, oder auch Informationen, die dem Anwaltsgeheimnis unterliegen.
Veraltete Bestimmungen und riesige Datenmengen
Doch diese Bestimmungen sind laut Bundesanwalt Stefan Blättler nicht mehr zeitgemäss. In einem Interview mit der «NZZ am Sonntag» kritisiert Blättler, dass die Gerichte heute mit wesentlich grösseren Datenmengen konfrontiert seien als früher. Dies führe dazu, dass es zu lange dauert, bis alle Daten durchgesehen und Entscheidungen über deren Freigabe getroffen werden können.
Auch in der Politik wird Handlungsbedarf gesehen. Die Grünen-Nationalrätin Manuela Weichelt (ZG), Mitglied der Geschäftsprüfungskommission, die sich mit dieser Thematik befasst hat, bestätigt die veränderte Ausgangslage.
Manuela Weichelt erklärt die Problematik: «Früher hatte man viel in Papierform, heute hat man vieles elektronisch. Es gibt eine riesige Arbeit, das alles auszuwerten.» Sie regt an, über den sinnvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) nachzudenken, um diese riesigen Datenmengen zu bewältigen. Gleichzeitig müsse überprüft werden, ob die Gerichte personell ausreichend ausgestattet sind oder ob eine Aufstockung notwendig ist.
Erste Massnahmen und zukünftige Debatten
Bereits im Jahr 2024 wurden erste politische Massnahmen ergriffen: Die Frist für die Bearbeitung von Siegelungsanträgen wurde verkürzt, um Strafverfahren schneller abschliessen zu können. Die Geschäftsprüfungskommission prüft derzeit, ob diese Anpassung die gewünschte Wirkung zeigt. Sollte dies nicht der Fall sein, so Manuela Weichelt, könnten allenfalls Ausnahmebestimmungen für bestimmte Delikte wie Wirtschaftsdelikte oder Terrorfälle erforderlich sein.
Weichelt betont jedoch, dass die Thematik unabhängig vom Fall Winterthur angegangen werden müsse, bei dem die Behörden von einem psychisch auffälligen Einzeltäter ausgehen.
Die Politik wird sich weiterhin intensiv mit der Frage beschäftigen, welche Daten von Angeklagten die Strafverfolgungsbehörden wie schnell einsehen können sollen. Dabei ist es entscheidend, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Sicherheit, öffentlichem Interesse und dem Schutz der Privatsphäre zu finden.