- Die Kantonspolizei Graubünden sieht nach der Freistellung von Polizeischülern keinen Entlassungs- oder Kündigungsgrund.
- Im November wurden fünf Polizeischüler von ihren Korps wegen Rassismus- und Sexismusvorfällen an der Polizeischule freigestellt, darunter zwei Angehörige der Kantonspolizei Graubünden.
- Die anderen drei betroffenen Korps haben ihre fehlbaren Polizeischüler entlassen.
Vor knapp zwei Wochen vermeldete die Kommandanten-Konferenz des Ostschweizer Polizeikonkordats Ostpol, dass fünf Polizeischüler wegen rassistischer und sexistischer Äusserungen an der Polizeischule in Amriswil TG von ihren Korps freigestellt wurden. Sie sollen in «nicht-öffentlichen» Bereichen der Polizeischule entsprechende Inhalte verbreitet haben. In welcher Form oder in welchem Ausmass, ist unbekannt.
Es habe konkrete diskriminierende Äusserungen gegeben, die für Polizisten nicht tolerierbar seien, sagte Ostpol-Präsident Jürg Zingg gegenüber Radio SRF damals. Daraufhin haben die betroffenen Polizeikorps, die Kantonspolizeien Thurgau und St. Gallen sowie die Stadtpolizei St. Gallen, entschieden, ihre jeweiligen Angehörigen zu entlassen.
Warum behält die Kantonspolizei Graubünden die zwei Aspiranten?
Nicht so die Kantonspolizei Graubünden. Nach einer Untersuchung sei man zum Ergebnis gekommen, dass kein Entlassungs- oder Kündigungsgrund vorliege, heisst es auf SRF-Anfrage. «Die beiden Polizeischüler haben sich zwischenzeitlich entschieden, die Ausbildung in Amriswil abzubrechen», schreibt die Medienstelle der Kantonspolizei. Für das Korps sei das Verfahren damit abgeschlossen. Was aber genau mit den Aspiranten passiert, lässt die Polizei trotz mehrfacher Nachfragen offen.
In einer internen Mitarbeiterinformation zum Vorfall, die SRF vorliegt, verschickt die Kantonspolizei wortgleich dieselbe Mitteilung wie nach aussen – jedoch mit einem zusätzlichen Satz: «Eine interne Weiterbeschäftigung wird derzeit geprüft.» Dieser Zusatz fehlt in der externen Stellungnahme. Dazu äussert sich die Kantonspolizei nicht weiter.
An der Schule gelte die Nulltoleranz, sagte Ostpol-Präsident Zingg bei der Freistellung. Wieso die Kantonspolizei Graubünden nun prüft ihre zwei Aspiranten im Korps zu behalten, bleibt offen. Die Kantonspolizei Graubünden gibt mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz keine weiteren Informationen.