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Gefängnisse am Limit Warum die Gefängnisse kaum noch Reserven haben

Die Gefängnisse sind schweizweit stark belegt. Auch im Ostschweizer Strafvollzugskonkordat sind sie voll, teils überbelegt. Das belastet Behörden, Personal und Inhaftierte. Strafvollzugsfachmann Christoph Urwyler sagt: «Der Freiheitsentzug soll das letzte Mittel sein.» Er erläutert Lösungsansätze für die aktuelle Lage, die vor allem im Kanton St. Gallen viel zu reden gibt.

Christoph Urwyler

Strafvollzugsexperte

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Christoph Urwyler ist stellvertretender Leiter des Bereichs Analyse und Praxisentwicklung und Leiter des Monitorings Justizvollzug am Schweizerischen Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) in Marly (FR). Er verantwortet die schweizweiten Monitoring‑Daten zu Einrichtungen des Freiheitsentzugs, die für die kantonale und nationale Planung zentral sind. Als promovierter Jurist und Soziologe forscht er zu Haftpraxis, Wiedereingliederung und Bewährungshilfe und arbeitet seit Jahren an der evidenzbasierten Weiterentwicklung des Straf- und Massnahmenvollzugs.

SRF News: Wie präsentiert sich die aktuelle Situation in der Schweiz?

Ende 2025 lag die Belegungsrate schweizweit bei 96 Prozent – ein Höchststand seit Beginn des Monitorings 2022. Betroffen sind alle Regionen der Schweiz. Im Kanton St. Gallen liegt die Auslastung über alle Vollzugsformen hinweg sogar bei 98 Prozent. Das ist sehr hoch.

Könnte man nicht auch sagen, dass einfach die Kapazität genutzt wird?

Ein Gefängnis funktioniert nicht wie ein Hotel. Es braucht Reserven, um flexibel auf Ereignisse reagieren zu können – etwa auf Grossereignisse, Verhaftungen oder neue Untersuchungsfälle. Zudem müssen Trennungsgebote eingehalten werden, etwa zwischen Männern und Frauen oder zwischen jungen und älteren Inhaftierten.

Ein Gefängnis ist kein Hotel. Es braucht Reserven, damit der Vollzug überhaupt handlungsfähig bleibt.
Autor: Christoph Urwyler Strafvollzugsexperte

Sinnvolle Reserven ermöglicht eine Belegungsrate von maximal 85 Prozent in der Untersuchungshaft. Bei Anstalten für den Strafvollzug liegt die maximale Belegung bei 90 bis 95 Prozent. Alles darüber schränkt die notwendige Handlungsfähigkeit ein.

Was bedeutet die Überbelegung konkret – für Personal, Sicherheit und Inhaftierte?

Sie führt im Alltag zu Konflikten, weil zum Beispiel Notbetten aufgestellt werden müssen oder zu wenig Arbeitsplätze für alle zur Verfügung stehen. Das belastet das soziale Klima und erhöht das Disziplinierungsniveau.

Überbelegung belastet Personal, Sicherheit und Resozialisierung – letztlich also das ganze System.
Autor: Christoph Urwyler Strafvollzugsexperte

Für das Personal wird es schwieriger, Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Der Personalschlüssel gerät aus dem Gleichgewicht, und auch die Resozialisierung leidet. Überbelegung ist letztlich für alle Beteiligten problematisch – auch für die Öffentlichkeit.

Können die Kantone überhaupt kurzfristig gegensteuern?

Innerhalb der Konkordate sucht man gemeinsam nach Entlastungsmassnahmen. Einige Kantone erhöhen die Bettenzahl, stellen temporär Container auf und andere verschieben Sanierungsarbeiten. Langfristig braucht es jedoch zusätzliche Plätze. In Ergänzung dazu sollte verhindert werden, dass Menschen überhaupt in Haft kommen – indem alternative Sanktionen wie beispielsweise gemeinnützige Arbeit oder Electronic Monitoring gestärkt werden.

Sind die Gefängnisse wegen mehr Straftaten am Limit oder wegen längerer Verfahren?

Die Kriminalität ist kein wichtiger Treiber und auch die Verfahren dauern kaum länger. Zentral ist, dass die Entwicklung der Haftplätze mit dem Wachstum der Bevölkerung in den letzten Jahren nicht Schritt gehalten hat. Die Zahl der Inhaftierten pro 100’000 Einwohner ist hingegen in den meisten Kantonen relativ stabil. Auch der Anteil der Personen mit oder ohne Schweizer Pass im Vollzug unterscheidet sich nicht wesentlich von jenem ausserhalb der Gefängnisse.

Ersatzfreiheitsstrafen belasten das System zusätzlich. Wie gross ist dieses Problem?

Es ist erheblich. Menschen, die Geldstrafen oder Bussen – oft wegen Bagatelldelikten – nicht bezahlen können und gesundheitlich nicht in der Lage sind, gemeinnützige Arbeit zu leisten, landen für kurze Zeit im Gefängnis. Das belastet das System stark. Seit der Einführung der Geldstrafe 2007 hat sich diese Problematik verschärft. Kantone und Bund prüfen inzwischen Alternativen, um diese Form der Haft zu reduzieren.

Das Gespräch führte Christian Masina.

Regionaljournal Ostschweiz, 23.1.2026; 17:30 Uhr ; 

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