Das ist passiert: Vor dem Ukrainekrieg eröffnete Russland ein Strafverfahren gegen mehrere Personen, welche die staatliche Reederei Sovcomflot betrogen haben sollen. Auf Wunsch Russlands sperrte die Schweiz entsprechende Gelder auf Schweizer Konten und lieferte eine Person aus. Ein englisches Gericht hingegen stufte das russische Strafverfahren als politisch und wirtschaftlich motiviert ein.
Dann kam der Ukrainekrieg: Seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hat die Schweiz ihre Rechtshilfe an Russland ausgesetzt. Laut Bundesgericht werden aber Konten, die vor dem Krieg rechtmässig gesperrt worden sind, weiterhin blockiert, die Rechtshilfe wird in diesen Fällen also aufrechterhalten.
Aktuelles Urteil: Weil alle Gerichte ans höchstrichterliche Verdikt gebunden sind, hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts in einem heute publizierten Urteil die Beschwerden der Kontoinhaber zähneknirschend abgewiesen. Es überweist die Sache ans EJPD – in der Hoffnung, dass die Regierung die Rechtshilfe an Russland einschränkt.
Einordnung des Urteils: Dass ein Gericht die Politik um Hilfe bittet, sei ungewöhnlich, sagt der Journalist und Korruptionsexperte Balz Bruppacher. «Dem Bundesstrafgericht ist offensichtlich nicht wohl mit der Rechtsprechung des Bundesgerichts.» Je länger die Kontosperre andauere, desto stärker gerate die Massnahme in Konflikt mit der Eigentumsgarantie. «Es fragt sich, ob die Schweiz mit der damaligen Rechtshilfe an Russland nicht zu blauäugig war.» Die Schweiz sei im Rechtshilfeverkehr den Darstellungen Russlands seit Langem zu unkritisch begegnet.
Das sagen Russland-Kenner:
- Andi Gross, ehemaliger SP-Nationalrat und früherer Sonderberichterstatter des Europarats zur Lage der Menschenrechte in Russland, sagt: «Ich bin der Beschwerdekammer für das differenzierte Urteil dankbar. Sie versucht damit, dem allgemeinen Rechtsempfinden und dem gesunden Menschenverstand zum Durchbruch zu verhelfen.» Mit ihrem Entscheid lade die Beschwerdekammer nun den zuständigen Bundesrat ein, für Gerechtigkeit zu sorgen. «Ich hoffe, dass der Bundesrat dieser Einladung folgt.»
- Die frühere SVP-Nationalrätin Yvette Estermann sieht das anders. Für sie ist es selbstverständlich, dass die Schweiz als Rechtsstaat die einst zugesagte Rechtshilfe aufrechterhält. «Irgendwann ist der Krieg vorbei, und wir werden wieder mit allen reden. Wir sollten uns nichts verbauen.» Überstürzte Abbrüche von Rechtshilfe seien gefährlich – die Schweiz dürfe nicht zum Willkürstaat werden.
So geht es weiter: Das EJPD teilt auf Anfrage mit, es werde das Urteil sorgfältig analysieren und die weiteren Schritte prüfen. Das Urteil kann zudem ans Bundesgericht weitergezogen werden. Ob das Geld den Kontoinhabern ausbezahlt wird, an Russland geht oder gar in die Bundeskasse fliesst, ist damit noch völlig offen.
Bundesstrafgericht RR.2023.127-133