- Der Bundesrat will lesbische, schwule, bisexuelle, transgender, intergeschlechtliche und queere Menschen besser vor Hassverbrechen und Gewalt schützen.
- Er setzt auf Unterstützung und Schutz für die Opfer, aber auch auf Vorbeugung und Monitoring.
Zum ersten Mal hat der Bundesrat einen nationalen Aktionsplan gegen Hate Crimes verabschiedet. Dieser bezieht sich auf die Zeit bis 2030 und kann verlängert werden.
Gewalt kommt noch immer vor
Es gebe zwar Fortschritte bei der Gleichstellung von LGBTIQ+-Personen und deren Rechten, schrieb der Bundesrat dazu. Aber im Alltag dieser Personengruppen kämen Diskriminierungen sowie verbale, körperliche, psychische und sexualisierte Gewalt gegenüber LGBTIQ+-Menschen immer noch vor. Das habe für sie weitreichende Folgen, namentlich für die Gesundheit.
Zwölf Massnahmen
Erstellt wurde der Aktionsplan im Auftrag des Parlaments. Er umfasst zwölf Massnahmen und wurde vom Gleichstellungsbüro und weiteren Akteuren innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung erarbeitet.
Als Beispiele für Massnahmen nennt der Bund unter anderem Weiterbildungsveranstaltungen zum Umgang mit LGBTIQ+-Personen, die Opfer von Gewalt geworden sind, die Aktualisierung der bestehenden Unterlagen zum Thema LGBTIQ+ im Sport und eine verstärkte Sichtbarkeit. Der Plan soll auch den verbesserten Zugang zu Notunterkünften und Hilfsstrukturen für gewaltbetroffene Personen, Massnahmen zur Prävention von Gewalt im Sport oder auch die landesweite Einführung eines Meldetools für Gewalt und Hate Crimes beinhalten.