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Schweiz Homosexuelle Paare sollen Stiefkinder adoptieren dürfen

Der Bundesrat will die Adoptionsregeln lockern: Künftig dürften demnach nicht nur Ehepaare Stiefkinder adoptieren, sondern auch gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft. Bürgerliche Kreise üben Kritik.

Trotz Kritik aus bürgerlichen Kreisen hält der Bundesrat an der Lockerung der Adoptionsregeln fest: Gleichgeschlechtliche Paare in eingetragener Partnerschaft sowie Paare in faktischen Lebensgemeinschaften sollen Stiefkinder adoptieren dürfen.

Eine Änderung des Gesetzes hat der Bundesrat zu Handen des Parlaments verabschiedet. So könnten Ungleichbehandlungen beseitigt und bestehende Beziehungen zwischen dem Kind und dem Stiefelternteil rechtlich anerkannt werden, schreibt er. Nicht erlauben will der Bundesrat Unverheirateten die Adoption eines anderen Kindes als jenes des Partners oder der Partnerin.

Es gibt Einschränkungen

In allen Fällen wird vorausgesetzt, dass die Paare seit mindestens drei Jahren einen gemeinsamen Haushalt führen, bevor sie das Adoptionsgesuch einreichen können. Abweichungen sind hier nicht möglich. In anderen Fällen will der Bundesrat jedoch die Ermessensspielräume erweitern, wenn es dem Kindeswohl dient.

So kann beispielsweise das Mindestalter für Adoptiveltern, das von 35 auf 28 Jahre gesenkt wird, unter Umständen unterschritten werden. Das Gleiche gilt für den vom Gesetz festgelegten maximalen oder minimalen Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und den Adoptiveltern. Damit könne eine Beurteilung dem Einzelfall noch besser gerecht werden, schreibt der Bundesrat dazu.

Nach Ansicht des Bundesrats ist das geltende Adoptionsrecht nicht mehr zeitgemäss. Grund dafür ist die 2007 eingeführte eingetragene Partnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare und die wachsende Zahl faktischer Lebensgemeinschaften. Das Adoptionsrecht für Regenbogenfamilien und gleichgeschlechtliche Paare wird in konservativen und kirchlichen Kreisen kritisiert.

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