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Vollständiges Gutachten zeigt Lücken auf
Aus Tagesschau vom 14.05.2017.
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Spionage-Affäre Illegaler Auslandeinsatz

Die nachrichtendienstliche Tätigkeit der Schweiz im Ausland zum Schutz des Finanzplatzes Schweiz war bisher rechtlich nicht ausreichend geregelt. Zu diesem Schluss kommt 2010 das Bundesamt für Justiz in einer Stellungnahme.

Wie kann sich der Schweizer Finanzplatz gegen den Diebstahl von Bankdaten von mutmasslichen Steuersündern wehren? Mit dieser Frage beschäftigte sich 2010 nicht nur die Schweizer Banken, sondern auch der Nachrichtendienst.

NDB-Chef Markus Seiler forderte damals vom Bundesamt für Justiz (BJ) ein Gutachten zur nachrichtendienstlichen Tätigkeit der Schweiz im Ausland an. Damals bestanden Zweifel über die Rechtmässigkeit solcher Auslandseinsätze zum Schutz des Finanz-, Wirtschafts- und Technologieplatzes Schweiz.

Das Gutachten des Bundesamtes für Justiz bezweifelt, dass es für Spionageeinsätze im Ausland zum Schutz des Finanzplatzes ausreichende rechtliche Grundlagen gibt. Über das Gutachten berichtete die «NZZ am Sonntag» im Zusammenhang mit der Affäre um den in Deutschland inhaftierten Schweizer, dem Spionage im Zusammenhang mit dem Steuerstreit vorgeworfen wird. Ungeachtet dessen schickte der NDB den Spion Daniel M. kurze Zeit später in den Auslandseinsatz.

NDB bekommt mehr Kompetenzen

Mit dem neuen, vom Schweizer Volk angenommenen Nachrichtendienstgesetz hat der NDB die fehlenden Kompetenzen inzwischen erhalten. Im neuen Gesetz steht explizit geschrieben, dass der Bundesrat «in besonderen Lagen den NDB zur Wahrung weiterer wesentlicher Landesinteressen einsetzen kann».

Als solche gelten der Schutz der verfassungsrechtlichen Grundordnung der Schweiz, die Unterstützung der schweizerischen Aussenpolitik und der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz.

Das Gesetz war am 25. September 2016 mit einem Ja-Stimmenanteil von 65,5 angenommen worden. In Kraft ist es noch nicht: Das passiert voraussichtlich am 1. September 2017.

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