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Implantate-Skandal Mangelhafte Bandscheibenprothese: Berner Chirurg vor Gericht

Die Bandscheibenprothese Cadisc‑L schadete, statt zu helfen. Jetzt steht ein Berner Chirurg wegen des umstrittenen Implantats vor Gericht. Die Anklage wirft ihm schwere Körperverletzung und mangelhafte Aufklärung vor.

Um was geht es? Zwischen 2010 und 2014 wurden in verschiedenen europäischen Ländern die Bandscheibenprothesen Cadisc-L eingesetzt, auch in der Schweiz. Die Prothese brachte Linderung, aber nach einer gewissen Zeit wurde es teilweise schlimmer. Zum Teil zersetzte sich das Implantat oder wies Risse auf. Daraufhin wurde Cadisc-L 2014 vom Markt genommen. Tamedia hat dies 2018 im Rahmen einer internationalen Recherche publik gemacht. Dabei zeigte sich unter anderem, dass das Implantat bereits bei Tierversuchen Mängel aufwies. Trotzdem kam es 2010 auf den Markt.

Wer ist angeklagt? Seit Montag steht ein Berner Chirurg vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland. Der 78-Jährige hat zwischen 2011 und 2013 sieben Patientinnen und Patienten im Stadtberner Salem-Spital das Implantat eingesetzt. Ausserdem war er bei dessen Entwicklung dabei: Er präsidierte den wissenschaftlichen Beirat des Unternehmens, welches das Bandscheibenimplantat entwickelt hatte, und erhielt Geld dafür.

Zeichnung aus dem Gerichtssaal.
Legende: Der 78-jährige Berner Chirurg ist unter anderem der schweren Körperverletzung angeklagt. SRF/Erika Bardakci-Egli

Was wird ihm vorgeworfen? Laut Anklageschrift hat der Chirurg die Patientinnen und Patienten vor dem Eingriff nicht genügend aufgeklärt. Er habe nur die Prothese Cadisc-L vorgeschlagen, ohne andere zu erwähnen, die bereits länger auf dem Markt waren. Die spezifischen Risiken seien beispielsweise nicht erwähnt worden. Ausserdem habe er sie nach der Operation weder über den Rückzug des Implantats informiert noch zu einer Nachuntersuchung eingeladen. Beides ist von der Herstellerfirma empfohlen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chirurgen unter anderem schwere Körperverletzung vor. Die künstlichen Bandscheiben sollen bei allen sieben Patientinnen und Patienten versagt und körperliche Schäden an der Wirbelsäule hinterlassen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Was sagt die Verteidigung? Zu Beginn der Verhandlung forderte die Verteidigung, dass ein Teil der Einvernahmeprotokolle nicht verwertet werden dürfe. Dies, weil die Verteidigung nicht bei den Einvernahmen der Patientinnen und Patienten dabei war, obwohl die Staatsanwaltschaft die Teilnahme zugesichert hatte. Das Gericht hat diesen Antrag gutgeheissen. Die Staatsanwaltschaft hätte die Verteidigung und den Angeklagten über die Einvernahmen informieren müssen, so das Gericht.

Wie lief der erste Prozesstag? Ein ehemaliger Patient des Chirurgen wurde befragt; bei ihm ist das Implantat noch im Rücken. Körperlich gehe es ihm gut, aber er habe Angst, dass es sich verschlimmern könnte, sagte der Mann vor Gericht. Vor der Operation habe ihm der Arzt zu einer flexiblen Prothese und nicht zu einer Versteifung geraten. Allerdings habe er ihm nicht verschiedene Prothesen gezeigt, sondern nur Cadisc-L. «Als ich den Arzt fragte, wie lange die Prothese drin bleibt, antwortete er: Da hat man eine lebenslange Garantie.» Auch eine ehemalige Assistenzärztin des Berner Chirurgen wurde befragt. An vieles könne sie sich nicht erinnern. Sie könne auch nicht mehr im Wortlaut sagen, was er den Patienten zur Aufklärung der Risiken gesagt habe: «Aber mir kam es nicht fahrlässig vor», sagte sie vor Gericht.

Operationsbesteck und Tücher liegen auf einem Tisch bereit für die Operation.
Legende: Bei sieben Patientinnen und Patienten soll der Arzt das mangelhafte Implantat eingesetzt haben. (Symbolbild) KEYSTONE/DPA/Frank Molter

Wie geht es weiter? Der Prozess wird mehr als eine Woche dauern. Nebst dem Arzt kommen auch Patienten, ein Zürcher Chefarzt, der mit der Materie vertraut ist, und eine Expertin zu Wort. Das Urteil wird am 9. Februar erwartet.

Regionaljournal Bern Freiburg Wallis, 12.1.2025, 6:30 Uhr ; 

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