Bei einem öffentlich zugänglichen Lokal wie der Bar «Le Constellation» muss der Brandschutz jährlich kontrolliert werden. So sehen es die Walliser Vollzugsregeln für Brandschutz vor.
Die letzte Kontrolle erfolgte gemäss der Gemeinde aber 2019, vor über fünf Jahren. Es sind also Fehler passiert, auch wenn noch unklar ist, wer für diese Fehler verantwortlich ist.
Amtspflichtverletzung muss bewiesen werden
Für die Haftung sei dies von Bedeutung, sagt Felix Uhlmann, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Zürich. «Das Prüf-Versäumnis deutet auf Rechtswidrigkeit hin – eine mögliche Voraussetzung für eine Haftung der Gemeinde.»
Wenn es klare Pflichten für die Gemeinde zu Kontrollen gibt, ist eine Unterlassung möglich, um eine Staatshaftung auszulösen.
Der Gemeinde müsste aber nachgewiesen werden, dass sie eine wesentliche Amtspflicht verletzt und damit einen schweren Fehler gemacht hat. Im Fall von Crans-Montana steht durch die nicht jährlichen Kontrollen eine Unterlassung im Vordergrund.
«Wenn es klare Pflichten für die Gemeinde zu Kontrollen gibt, ist eine Unterlassung möglich, um eine Staatshaftung auszulösen», sagt Uhlmann.
Beweislast ist beim Kläger
Und dennoch bleibt es kompliziert für die Opferfamilien, den Schaden via Staatshaftung einzufordern. «Wer Schadenersatz fordert, muss beweisen, dass pflichtgemässes Verhalten den Schaden verhindert hätte», betont Walter Fellmann. Der langjährige Rechtsprofessor und Anwalt hat als Spezialgebiet Haftpflicht- und Versicherungsrecht. Die Beweislast liegt also beim Kläger.
Grundsätzlich haftet die Gemeinde unbegrenzt – doch sie kann auch Konkurs gehen.
Wie viel Schadenersatz und Genugtuung die Angehörigen der vierzig Todesopfer sowie die über hundert Verletzten dereinst fordern könnten, dazu wagen beide Experten noch keine Schätzung. Dafür sei es zu früh. Doch allein der Schadenersatz für die Opfer dürfte teuer werden, sagt Fellmann. Hinzu kämen die sehr hohen Heilungskosten. Und auch eine bleibende Invalidität könnte erhebliche Kosten verursachen.
Die Gesamtkosten können die Versicherungsdeckung der Barbetreiber und womöglich auch der Gemeinde übersteigen. «Grundsätzlich haftet die Gemeinde unbegrenzt – doch sie kann auch Konkurs gehen», sagt Uhlmann. In diesem Fall wäre der Schaden nicht gedeckt.
Langjährige Gerichtsverfahren wahrscheinlich
Die Gerichtsverfahren dürften dereinst bis ans Bundesgericht weitergezogen werden. Das höchste Gericht hat zuletzt aber Staatshaftungsklagen abgelehnt, so etwa eine Klage der Fitnesscenter gegen Zwangsschliessungen in der Corona-Pandemie.
Doch weil es hier um eigentlich streng geregelten Brandschutz gehe, sei nicht ausgeschlossen, dass im jetzigen Fall eine Staatshaftungsklage erfolgreich sein werde, so der Rechtsprofessor der Universität Zürich.
Wie Uhlmann betont aber auch Walter Fellmann, dass es Staatshaftungsklagen statistisch gesehen sehr schwer haben. Klar ist deshalb einzig, dass den Opferfamilien lange und schwierige Gerichtsverfahren bevorstehen.
Zuerst bleiben aber zentrale Fragen zu klären: Was den Brand ausgelöst hat und wer dafür verantwortlich ist. Erst danach geht es um die Frage, wer haftet.