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Schweiz Insieme-Debakel: Der Prozess beginnt

Vor dem Bundesstrafgericht beginnt heute die Verhandlung zum gescheiterten Informatikprojekt «Insieme» der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Auf der Anklagebank sitzen ein Ex-Chefbeamter und die Chefs von zwei Lieferanten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen unter anderem Bestechung vor.

Mit dem Projekt «Insieme» wollte die Eidgenössische Steuerverwaltung ihre bisherigen Informatiksysteme ersetzen und vereinheitlichen. Doch das Projekt lief finanziell aus dem Ruder – als Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf im September 2012 den Stecker zog, hatte es 116 Millionen Franken gekostet.

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«Insieme»-Prozess am Bundesstrafgericht Bellinzona
aus Rendez-vous vom 01.09.2015. Bild: Keystone
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 6 Sekunden.

Bei der Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona, die heute beginnt, geht es aber nicht um die Gründe für das Scheitern des Projekts.

Es geht unter anderem um Bestechung. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Hauptbeschuldigten, dem ehemaligen Chef für Beschaffungswesen in der Eidgenössischen Steuerverwaltung, ungetreue Amtsführung, Urkundenfälschung, Vorteilsannahme und Bestechung vor. Angeklagt sind ausserdem die Geschäftsführer zweier Lieferanten der Steuerverwaltung. Sie sollen sich der Bestechung und der Vorteilsgewährung schuldig gemacht haben.

Aufträge ohne Ausschreibung vergeben

Laut der Staatsanwaltschaft wurden bei der Auftragsvergabe im Insieme-Projekt zwingende gesetzliche Vorschriften missachtet, was zur Anklage wegen ungetreuer Amtsführung führte. Obwohl offene Ausschreibungen hätten stattfinden müssen, seien verschiedene Dienstleistungsverträge ohne eine Ausschreibung direkt an die zwei Unternehmen vergeben worden.

Eine Administrativuntersuchung kam bereits vor zwei Jahren zum Schluss, dass mit dieser Praxis ein «korruptionsanfälliges Klima» entstanden sei.

Einladungen in Hotels und Restaurants

Der Staatsanwalt des Bundes bestätigt diese Schlussfolgerung und klagt die Beschuldigten deshalb wegen Bestechung an. Dazu listet er Einladungen zu Hotelübernachtungen und Restaurantbesuchen auf.

Der Beschaffungschef liess sich demnach von den Lieferanten 38-mal für insgesamt gut 5000 Franken einladen. Als Gegenleistung erhielten die Unternehmen Aufträge im Rahmen des Projekts Insieme, die gesamthaft ein Kostendach von 5,5 Millionen Franken umfassten.

Urkundenfälschung wird dem Beschaffungschef zur Last gelegt, weil er interne Checklisten mit falschen Angaben versehen haben soll. Die Urteilsverkündung ist auf den 16. September angesetzt.

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