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Schweiz IS-Helfer kommt nicht frei

Das Bundesstrafgericht hat Anfang Jahr drei in der Schweiz lebende Iraker verurteilt, weil sie die Terrororganisation IS unterstützt haben sollen. Für einen der Verurteilten läuft übermorgen die Freiheitsstrafe aus. Recherchen von Radio SRF zeigen aber: Der Mann bleibt vorerst hinter Gitter.

Geht es nach dem Bundesstrafgericht, so öffnen sich bereits übermorgen die Zellentüren für einen 31-jährigen Iraker. Er wurde wegen Unterstützung der Terrororganisation Islamischer Staat in der Schweiz verurteilt und hat nun zwei Drittel der Strafe verbüsst. Der Mann habe sich im Gefängnis korrekt verhalten, und es gebe keine Anzeichen, dass er neue Straftaten begehen werde, argumentierte das Gericht.

Audio
Keine vorzeitige Entlassung für IS-Anhänger
aus Echo der Zeit vom 19.07.2016. Bild: Keystone
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Die Bundesbehörden aber beurteilen das anders und haben den Mann in Ausschaffungshaft setzen lassen, wie Recherchen von SRF News zeigen.

Das Bundesamt für Polizei (Fedpol) sieht im verurteilten Iraker eine Gefahr für die Schweiz und hat ihn deshalb per Verfügung aus der Schweiz ausgewiesen: Begründung: Er gefährde die innere und äussere Sicherheit der Schweiz. Dies bestätigen gegenüber SRF News zwei voneinander unabhängige Quellen. Der Kanton Aargau als Wohnsitzkanton des Mannes sagte schliesslich Ja zum Antrag auf Ausschaffungshaft.

Video
Wie weiter mit IS-Unterstützer
Aus Tagesschau vom 19.07.2016.
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Fedpol bestätigt erste derartige Verfügung

Es handelt sich um eine Premiere, denn noch nie zuvor hat der Bund versucht, einen Ausländer aus Sicherheitsgründen auszuweisen. Fedpol-Sprecherin Cathy Maret bestätigt: «In der Vergangenheit hat das Fedpol noch nie eine derartige Verfügung ausgestellt.»

Zum aktuellen Fall, zur Premiere also, äussert sich Maret nicht, sondern lediglich zum Prozedere. Anders als sonst im Ausländerrecht wird in letzter Instanz nicht ein Richter entscheiden, ob der Mann die Schweiz verlassen muss oder nicht. Entscheiden wird in diesem Fall der Bundesrat, also die Politik. «Es geht um die Gewährung der inneren Sicherheit und deshalb ist der Bundesrat die letzte Instanz», erklärt Maret.

Weitere Fälle warten

Ob sich der Iraker bis vor den Bundesrat gegen seine Ausweisung wehren wird, ist offen. Ob er je in die Heimat zurück muss, ist ohnehin fraglich. Die Schweiz schickt nämlich niemanden in ein Land zurück, in dem ihm Folter, Todesstrafe oder andere unmenschliche Behandlungen drohen. Beim verurteilten Iraker wäre diese Gefahr gross. Gut möglich also, dass sich in einigen Monaten die Zellentüren für den Iraker doch öffnen werden. Die Ausschaffungshaft nämlich kann nicht unbeschränkt verlängert werden.

Was tun mit solchen, möglicherweise gefährlichen Menschen, die nirgendwohin ausgeschafft werden können? Diese Frage ist ungelöst, aber akut: Der aktuelle Fall wird nicht der einzige bleiben. Denn bald laufen auch die etwas längeren Haftstrafen gegen die zwei Komplizen des jungen Irakers aus. Die Bundesanwaltschaft führt über 60 Strafverfahren rund um Islamismus.

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