Ende Jahr tritt der Chef der Armee, Thomas Süssli, ab. Er war sechs Jahre lang «Friedensgeneral» der Schweizer Armee. Der 59-Jährige geht aus freien Stücken und bekommt keine Rente oder Abgangsentschädigung. Er hat bereits durchblicken lassen, dass er Mandate in der Privatwirtschaft übernehmen will.
Eintrag ins Handelsregister
So hat er bereits eine Firma eintragen lassen, das zeigt der Blick ins Handelsregister. Auf Anfrage schreibt Thomas Süssli, er habe bereits verschiedene Angebote vorliegen: für Verwaltungsratsmandate in Start-ups und in grösseren Unternehmungen. Auch als Redner will Thomas Süssli auftreten. Doch er werde erst im März entscheiden, für wen er tätig sein wird.
Freie Hand hat er bei der Wahl seiner Auftraggeber aber nicht. Das Verteidigungsdepartement schreibt auf Anfrage, Thomas Süssli habe eine Karenzfrist von zwölf Monaten in seinem Arbeitsvertrag. Gemeint ist eine Art Abkühlphase. So darf Thomas Süssli keine Tätigkeiten für Auftraggeber übernehmen, die in den letzten zwölf Monaten massgeblich von Rüstungsaufträgen des VBS profitiert haben.
Wortwörtlich steht in seinem Arbeitsvertrag: «Der Arbeitnehmer verpflichtet sich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, während zwölf Monaten keine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber oder für einen Auftraggeber auszuüben, der in den letzten zwölf Monaten vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses massgeblich von Rüstungsaufträgen profitiert hat.»
Karenzfristen sind in der Bundesverwaltung unüblich
Dass ein Departement einem hohen Kader solche Vorschriften macht, ist untypisch. Karenzfristen sind zwar in der Privatwirtschaft üblich. So soll verhindert werden, dass ein abtretender Firmenchef sein Insiderwissen zur Konkurrenz bringt. Doch beim Bund sind sie nicht an der Tagesordnung, obwohl das Bundesrecht eine Karenzfrist für Amtsdirektoren, Staatsekretärinnen oder andere Topkader vorsieht, aber nur als Kann-Formulierung.
In einem Bericht der Interdepartementalen Arbeitsgruppe Korruptionsbekämpfung kommen die Verantwortlichen zum Schluss, dass Karenzfristen nur in Ausnahmefällen vereinbart würden. In einem älteren parlamentarischen Vorstoss schreibt der Bundesrat, dass nur in vier Fällen eine Karenzfrist vereinbart worden sei.
Bekannte Fälle
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Bild 1 von 6. Nicoletta della Valle, ehemalige Chefin des Bundesamts für Polizei Fedpol, trat 2025 zurück und wurde Beraterin für ein israelisches Investmentunternehmen (Champel Capital). Bildquelle: Keystone / Peter Schneider.
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Bild 2 von 6. Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch leitete von 2011 bis 2022 das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco. Ab 2023 sass sie dann im Nestlé-Verwaltungsrat. (Bild: Ineichen-Fleisch 2015 als Seco-Direktorin bei einer Nestlé-Produkteinweihung.). Bildquelle: KEYSTONE / Dominic Steinmann.
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Bild 3 von 6. Jörg Gasser war von 2019 bis 2023 CEO der Bankiervereinigung. Zuvor war er Staatssekretär für internationale Finanzfragen. Bildquelle: Keystone / Peter Klaunzer.
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Bild 4 von 6. Stefan Brupbacher war Generalsekretär im Departement von Alt-Bundesrat Johann Schneider-Ammann. Seit 2020 ist er Direktor von Swissmem. Bildquelle: Keystone / Peter Klaunzer.
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Bild 5 von 6. Alt-Bundesrätin und ehemalige Verkehrsministerin Doris Leuthard ist seit 2020 im Verwaltungsrat von Stadler Rail. (Bild Leuthard als damalige Bundespräsidentin bei der Einweihung von Giruno-Zügen 2017.). Bildquelle: KEYSTONE / Gian Ehrenzeller.
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Bild 6 von 6. Alt-Bundesrat und Verkehrsminister Moritz Leuenberger sass von April 2011 bis März 2013 im Verwaltungsrat des Baukonzerns Implenia. Bildquelle: KEYSTONE / Ennio Leanza.
Wenn Kaderpersonen des Bundes oder gar Bundesrätinnen und Bundesräte in die Privatwirtschaft wechseln, sorgt das oft für heftige Debatten in der Öffentlichkeit. Jüngst gab es Kritik an Nicoletta della Valle, der ehemaligen Fedpol-Direktorin. Sie hatte nach ihrem Austritt aus der Bundesverwaltung als Beraterin bei einem israelischen Fonds für Rüstung und Sicherheit angeheuert.
In Fall von Thomas Süssli hat das Verteidigungsdepartement, damals unter Führung von Bundesrätin Viola Amherd, bereits bei seiner Anstellung eine Karenzfrist vereinbart. Gemäss Experten ist das ein vorbildliches Vorgehen.
Keine Karenzfrist für Nachrichtendienst-Chef Dussey
In einem anderen Fall hat das Departement aber keine Karenzfrist vereinbart: Ende Jahr hört auch Nachrichtendienst-Chef Christian Dussey auf. Er hat keine solche Einschränkung in seinem Arbeitsvertrag. Laut VBS besteht bei ihm keine Gefahr eines Interessenskonfliktes oder Reputationsrisikos.
Für alle Angestellten des Bundes gilt, auch nach ihrer Tätigkeit beim Bund sind sie an das Amts- und Berufsgeheimnis gebunden.