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Kein Hafturlaub für Sex-Täter Die Gerichte haben aus dem «Zollikerberg-Mord» gelernt

Der «Sadist von Romont» bekommt keinen Hafturlaub. Nicht immer waren Behörden und Gerichte so vorsichtig. 1993 brachte ein verurteilter Sexualmörder auf Hafturlaub eine junge Pfadi-Führerin um. Dieser Mord führte zu einem Umdenken.

Kein Urlaub für den «Sadisten von Romont»: Der Mann, der in den 1980er-Jahren mehrere Jugendliche gefoltert, sexuell missbraucht und ermordet hatte, sitzt seit seiner Verurteilung im Jahr 1989 im Gefängnis - ohne Urlaub. Das Bundesgericht hat am Mittwoch sein Gesuch auf Hafturlaub erneut abgelehnt.

Der «Sadist von Romont»

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Der «Sadist von Romont» suchte gezielt nach Knaben und jungen Männern. Er entführte, folterte und vergewaltigte sie. Mindestens fünf Opfer ermordete er anschliessend. 1989 verurteilte ihn das Bezirksgericht in Sembrancher VS zu lebenslanger Haft. Es wird spekuliert, dass weitere ungeklärte Morde oder Vermisstenfälle in der Westschweiz und Frankreich auf sein Konto gehen könnten.

Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine sehr hohe Rückfallgefahr. Das Bundesgericht argumentiert: Eine Person, die eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüsse, habe erst dann Anspruch auf Schritte zur Resozialisierung, wenn das Rückfallrisiko ausreichend gesenkt sei.

Früher war das anders: Bis in die 1990er-Jahre dominierte die Überzeugung, Sexual- und Gewaltstraftäter liessen sich therapieren und resozialisieren. Entsprechend grosszügig gewährten die Behörden regelmässige Hafturlaube, um die Täter auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten. Doch 1993 änderte ein schockierendes Verbrechen diese Haltung grundlegend: Ein als extrem gefährlich geltender Triebtäter – verurteilt wegen elf Vergewaltigungen und zwei Sexualmorden zu lebenslanger Haft mit Verwahrung – missbrauchte und tötete während eines Hafturlaubs eine 20-Jährige. «Dieser Fall führte in Politik, Justiz und bei der Bevölkerung zu einem Meinungsumschwung», sagt Rechtssoziologe Lukas Gschwend von der Universität St. Gallen.

Der «Zollikerberg-Mord»

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1993 vergewaltigte und tötete ein Gefängnisinsasse während einer seiner Hafturlaube eine 20-jährige Pfadiführerin am Zollikerberg in Zürich. Als die junge Frau nicht nach Hause kam, alarmierten die Eltern die Polizei und suchten auf eigene Faust im Wald nach ihrer Tochter. Sie fanden sie nackt, misshandelt und mit Stichen im Hals tot auf. Als sie erfuhren, dass die Tat während des Hafturlaubs eines zweifachen Mörders geschah - nur zehn Jahre nach diesen Taten -, gingen sie rechtlich gegen den Direktor der Strafanstalt, den Psychotherapeuten des Täters sowie die Zürcher Justizdirektion vor. In Kritik geriet auch der spätere Bundesrat Moritz Leuenberger, der als kantonaler Justizdirektor die Urlaube akzeptiert hatte – obwohl er mehrfach vor der Gefährlichkeit und «Psychopathie» des Täters gewarnt worden war. Ohne Anerkennung einer Schuld zahlte die Zürcher Regierung der Opferfamilie 980'000 Franken – mit der Bedingung, dass sie fortan auf rechtliche Schritte verzichtet. 

Der Gesinnungswandel: Die Pfadiführerin war und blieb nicht das einzige Opfer eines rückfälligen Täters. Als Reaktion darauf lancierten Opferangehörige erfolgreich eine Volksinitiative, die verlangte, extrem gefährliche Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang zu verwahren – ohne frühzeitige Entlassung oder Hafturlaube. Sie wurde 2004 angenommen.

Farbige Windrädchen und Kreuz
Legende: Farbige Windrädchen und ein Holzkreuz gedenken 1994 an das Opfer des «Zollikerberg-Mordes». KEYSTONE/Peter Lauth

«Die Empörung über die lasche Vollzugspraxis gegenüber schweren Delinquenten der 70er- und 80er-Jahre war gross», erklärt Gschwend. Und zeigte Wirkung: Die Behörden agieren seither deutlich vorsichtiger. «Während Psychiater früher vor allem als Therapeuten handelten und Täter als Patienten betrachteten, steht heute die Risikobeurteilung mit Hilfe empirisch gestützter forensischer Instrumente im Zentrum», so Gschwend.

Immer mehr Verwahrungen: Die Zahl der Verwahrten hat in den letzten 30 Jahren laufend zugenommen. Einerseits schafft das Sicherheit: «Trotz Bevölkerungswachstums ist die Wahrscheinlichkeit einer schweren Wiederholungstat heute geringer als in den 1970er-Jahren», so Gschwend. Andererseits sorgt es auch für Kritik: «Wissenschaft und Justiz haben Bedenken, dass mehr Personen als gefährlich eingestuft werden, als es tatsächlich sind.»

Könnte «Vierfach-Mörder von Rupperswil» wieder freikommen? Der Vierfach-Mörder von Rupperswil – einer der berüchtigtsten Täter der jüngeren Schweizer Kriminalgeschichte – pfadet sich derzeit einen Weg in die Freiheit vor: Er kämpft um eine Therapie, damit er dereinst – trotz lebenslanger Freiheitsstrafe mit Verwahrung – als «therapiert» und «ungefährlich» entlassen werden kann. Gschwend stuft die Wahrscheinlichkeit einer Entlassung aber als gering ein. Er sieht im Moment keine Anzeichen für einen erneuten Gesinnungswandel - weder in Politik noch Gesellschaft. «Hoch entwickelte Gesellschaften sind risikoscheu, denn sie haben viel zu verlieren.»

Der «Vierfachmord von Rupperswil»

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Am 21. Dezember 2015 klingelt ein Mann in Rupperswil an der Haustür eines Einfamilienhauses. Er gibt sich als Schulpsychologe aus. Die 48-jährige Mutter bittet ihn herein – ein fataler Fehler. Der Mann bedroht die Mutter, zwei Söhne und die Freundin des älteren Sohnes mit einem Messer, fesselt sie, lässt die Mutter Geld herbeischaffen, missbraucht den jüngeren Sohn sexuell (sein eigentliches Motiv), schneidet allen vier Opfern die Kehle durch und legt im Haus einen Brand. Als es der Polizei mit einem riesigen Sondereffort gelingt, den Täter zu überführen, hat er bereits zwei weitere Jungen mit ihren Familien im Visier. Er ist pädosexuell veranlagt. Der Rupperswiler Vierfachmord gilt als eines der brutalsten Verbrechen der Schweiz.

Info 3, 11.3.2026, 12 Uhr

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