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Rechtsextreme in Unterwasser Keine Strafuntersuchung wegen Neonazi-Konzert

In den eingereichten Akten und den Wahrnehmungsberichten der Polizei fänden sich keine Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft, so die Staatsanwaltschaft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die St. Galler Staatsanwaltschaft eröffnet keine Strafuntersuchung zum Konzert von Rechtsextremen vom 15. Oktober.
  • In den eingereichten Akten und den Berichten der Polizei fänden sich keine Anhaltspunkte auf strafbares Verhalten der unbekannten Täterschaft, schreibt die Staatsanwaltschaft.
  • Bei dem Konzert traten Bands wie «Stahlgewitter», «Frontalkraft», «Confident of Victory», «Exzess» und «Makss Damage» aus Deutschland sowie «Amok» aus der Schweiz auf. Die Bands gelten in der rechten Szene als Grössen.
  • Dafür reisten Neonazis aus mehreren europäischen Ländern an. Selbst Besucher aus Russland wurden gemeldet.
  • Die Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus hatte die Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht. Es ist noch offen, ob sie den Entscheid der St. Galler Staatsanwaltschaft anfechten wird.

Nach dem Neonazi-Konzert vom 15. Oktober in Unterwasser SG mit 5000 Besuchern führt die St. Galler Staatsanwaltschaft keine Strafuntersuchung durch.

Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. In der Strafanzeige der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA), den eingereichten Akten und den Wahrnehmungsberichten der Kantonspolizei gebe es keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten.

Video
Rock von rechts
Aus Rundschau vom 23.11.2016.
abspielen. Laufzeit 13 Minuten 19 Sekunden.

«Auf dem in den Medien kursierenden Bildmaterial ergibt sich kein hinreichender Tatverdacht, dass die Rassismus-Strafnorm verletzt wurde», heisst es im Communiqué. Der Entscheid der Staatsanwaltschaft, keine Strafuntersuchung zu eröffnen, ist noch nicht rechtskräftig.

Der teilweise auf Bildern zu sehende Hitlergruss und die zu hörenden «Sieg-Heil»-Rufe fielen nicht unter die Rassismus-Strafnorm, schreibt die Staatsanwaltschaft. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelte die Verwendung des Hitlergrusses unter Gesinnungsgenossen nicht als Verbreitung von Rassismus.

Der Neonazi-Anlass im Toggenburg mit 5000 Besuchern, von denen viele mit Bussen aus Deutschland anreisten, überraschte Behörden und Polizei total. Die Polizei hatte den Veranstaltungsort erst kurzfristig erfahren. Der Anlass verlief ruhig.

Die Organisatoren des Konzertes stammen aus dem Umfeld der internationalen Neonazi-Gruppierung «Blood & Honour». Sie hatten lediglich angekündigt, ein Konzert für Schweizer Nachwuchsbands zu planen – mit etwa 600 Besuchern.

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