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Kristallhöhlenmord «Statt Privater sollte die Polizei ermitteln dürfen»

In der Frühlingssession entscheidet das Parlament, ob Mord verjähren soll oder nicht. Der «Kristallhöhlenmord» zeigt: Verjährung bringt manchmal mehr Verdächtigungen statt Rechtsfrieden – weil die Polizei nicht mehr ermitteln darf und Private ihre Rolle übernehmen.

Der Mann, der in den 1980er-Jahren verdächtigt wurde, zwei Mädchen getötet zu haben, sitzt heute lächelnd am Tisch, die Hände um eine dampfende Tasse Tee. «Dass ich ein Mörder sein soll, hat mich schon belastet, aber mit den Jahren habe ich damit zu leben gelernt.»

Der «Kristallhöhlenmord»

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Zwei Mädchen auf Velos
Legende: KEYSTONE/STR

Bei einer Velotour durch das St. Galler Rheintal verschwanden im Sommer 1982 zwei junge Mädchen. Obwohl die Polizei die Gegend um den Fundort der Velos umgehend mit Spürhunden durchkämmte, wurden die Leichen erst neun Wochen später in stark verwestem Zustand entdeckt. Die Kantonspolizei und das damals zuständige «Bezirksamt» wirkten aus Sicht heutiger Experten mit den Ermittlungen überfordert; zudem stand die DNA-Analyse noch nicht zur Verfügung. Zwar gerieten zahlreiche Personen unter Verdacht, doch gelang es den Behörden nicht, einen Täter zu überführen. Weder das Motiv noch die genaue Todesursache konnten zweifelsfrei geklärt werden. Klar scheint nur: Der Täter – oder mögliche Helfer – müssen die Gegend rund um die Kristallhöhle gut gekannt haben und geübte Kletterer gewesen sein. Anders lässt sich nicht erklären, wie die Leichen im steil abfallenden Gelände unter einer Felsplatte beziehungsweise in einer Halbhöhle verborgen werden konnten.

Die Behörden stellten die Ermittlungen gegen ihn rasch wieder ein, da nichts Belastendes vorlag. Die Polizei verdächtigte eine ganze Reihe weiterer Männer aus der Region. Beweise fanden sich jedoch keine. Niemand wurde angeklagt.

Transparenzbox

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Die Akten des verjährten «Kristallhöhlenmordes» sind kürzlich dem Staatsarchiv St. Gallen übergeben worden. Was mit den Asservaten geschehen ist, bleibt unklar. Möglicherweise befinden sie sich noch bei der Polizei oder dem Institut für Rechtsmedizin (IRM) – sofern sie nach Eintritt der Verjährung – wie vom Gesetz grundsätzlich vorgesehen – nicht vernichtet wurden. SRF hat ein Gesuch um Akteneinsicht gestellt, um zu prüfen, ob bei den Ermittlungen Fehler gemacht wurden. Das Gesuch ist abgelehnt worden mit der Begründung (unter anderem): Durch eine Berichterstattung könne der «Rechtsfriede» bedroht werden, verstanden als das öffentliche Interesse am Ruhenlassen eines Falles nach Ablauf der Verjährungsfristen - etwa auch im Hinblick auf Trauerarbeit. Ein Rekurs von SRF gegen diesen Entscheid ist beim Departement des Innern hängig.

Alle damals Verdächtigten gelten rechtlich als unschuldig. Allerdings nicht in der öffentlichen Meinung. «Der Verdacht bleibt haften – bis heute», sagt der Mann. «Ich bin deshalb gegen die Verjährung. Die Polizei hat damals geschlampt. Wenn man heute weiterermitteln könnte, würde ich vielleicht entlastet. Zum Beispiel mittels DNA an den Kleidern – wie bei Fällen im Ausland.»

Stellungnahme Kantonspolizei St. Gallen

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Mit dem Vorwurf konfrontiert, die Polizei habe geschlampt, schreibt die Kantonspolizei St. Gallen: «Der als Kristallhöhlen-Mord bekannte Fall ist verjährt. Die heutigen Strafverfolgungsbehörden haben unter diesem Gesichtspunkt keine rechtliche Handhabung zur Wiederaufnahme von Ermittlungen. Die damaligen Akten belegen, dass mit den damals vorhandenen Mitteln, Möglichkeiten und Kenntnissen sehr umfangreiche und genaue Ermittlungen getätigt wurden. Aus heutiger Sicht ist es natürlich insbesondere für den persönlichen Abschluss der Hinterbliebenen sehr bedauerlich, konnte trotz der damaligen grossen Anstrengungen der Fall nicht geklärt werden.»

Privatpersonen «ermitteln» statt der Polizei

Doch die damaligen Fehler lassen sich heute nicht mehr korrigieren. Weil der Fall nach heute geltendem Recht verjährt ist, darf die Polizei nicht weiter ermitteln. Stattdessen suchen Journalistinnen, Profiler, Detektive und Privatpersonen nach der Wahrheit und bezichtigen dabei mitunter konkrete Personen.

«Die Hobby-Ermittler haben mich in den Dreck gezogen mit den Geschichten, die sie in die Zeitung schreiben», sagt der frühere Verdächtige. «Ohne die Hobby-Ermittler wäre die Sache eher zur Ruhe gekommen. Es wurde immer wieder eine neue Theorie verbreitet – ganz verrückt!»

Polizisten durchsuchen Gelände
Legende: Die Polizei suchte erfolglos nach den Mädchen. Es brauchte schon damals den Spürsinn einer Privatperson, um die Leichen zu finden. KEYSTONE/Str

Trotz Verjährung ist beim Kristallhöhlenmord also kein Rechtsfriede eingetreten. «Die Vorstellung, dass der Staat als Inhaber des Strafmonopols durch die Verjährung den Rechtsfrieden quasi verordnen kann, stammt aus dem späten 19. Jahrhundert», sagt Lukas Gschwend, Professor für Strafrechts- und Kriminalitätsgeschichte an der Universität St. Gallen. Damals liessen sich Verbrechen nach 30 Jahren kaum mehr aufklären, das sei heute anders.

«Heilendes Vergessen» in Zeiten von Social Media unmöglich

Laut Gschwend holen Online-Archive und soziale Medien ungeklärte Kriminalfälle wieder ins Gedächtnis. «Die Idee von einem heilenden Vergessen, von Rechtsfrieden, der durch den Staat mittels Verjährung erzwungen wird, funktioniert im Informationszeitalter nicht mehr.»

Verjährungsdebatte im Parlament

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In der Frühlingssession entscheidet das Parlament, ob Mord in der Schweiz künftig – wie etwa in Deutschland, Italien und Österreich –nicht mehr verjähren soll.

Befürworter der Unverjährbarkeit argumentieren, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und schwere Sexualdelikte an Kindern seien bereits unverjährbar. Es sei daher nicht nachvollziehbar, weshalb dies nicht auch für Mord gelten solle. Zumal sich dank der DNA-Analyse Taten auch Jahrzehnte später aufklären liessen. Für die Angehörigen der Opfer sei es auch dann noch von grosser Bedeutung, dass ein Mord geklärt und der Täter zur Verantwortung gezogen werde.

Gegner warnen hingegen vor falschen Hoffnungen: Verbrechen liessen sich nach so langer Zeit nur schwer aufklären; nachträglich gesammelte Beweise – selbst DNA – reichten vor Gericht oft nicht aus, zudem steige das Risiko von Justizirrtümern. So stufte etwa das Bundesstrafgericht DNA-Spuren und Fingerabdrücke an einem Schalldämpfer 29 Jahre nach dem Mord an einem ägyptischen Diplomaten nicht als genügend für eine Verurteilung ein. Kritiker halten zudem eine Bestrafung nach so langer Zeit für unverhältnismässig. Sie verweisen auch auf Abgrenzungsprobleme in der Praxis, wenn Mord nicht verjährt, vorsätzliche Tötung aber schon.

Es sei auch nicht einzusehen, weshalb ein ungeklärter Mord nicht durch den Staat aufgeklärt werden sollte, sofern noch Erfolgschancen bestünden. «Ungeklärte Schwerstkriminalität hinterlässt über Generationen hinweg ein ungutes Gefühl und lässt Raum für Spekulationen, was nicht nur die Angehörigen, sondern auch ehemals Verdächtigte lebenslang belasten kann.»

Zwei junge Mädchen
Legende: Vergessen oder Erinnern? Die beiden Opfer waren zur Tatzeit erst 17 respektive 15 Jahre alt. KEYSTONE/Str

Unabhängig von den Argumenten für und gegen eine Verjährung (siehe Box), stellt sich also die Frage, ob nicht vielleicht das Ermittlungsverbot in Frage gestellt werden müsste.

Für Gschwend wäre das eine mögliche Minimallösung: «Behörden sollten neuem, begründeten Verdacht – auch aus privater Quelle – nachgehen dürfen.» So könnten die Behörden auch Spekulationen durch Private öffentlich berichtigen – wie etwa im Fall des 2007 ermordeten Mädchens Ylenia – , und verhindern, dass weitere Personen durch den ungelösten Fall Schaden nehmen.

Echo der Zeit, 27.2.26, 18 Uhr

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