Die Opfer der mutmasslichen Übergriffe in den Kitas waren zwischen ein und vier Jahre alt. Laut Kinderschutz Schweiz ist es in diesem Alter schwierig, zu erkennen, wenn Kinder Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind.
«Wenn Kinder so klein sind, greifen Anhaltspunkte wie Schlafstörungen, körperliche Beschwerden oder Einnässen nicht», sagt Regula Bernhard Hug, Direktorin von Kinderschutz Schweiz. So ein Verhalten könne im frühkindlichen Alter natürlicherweise auftreten. Zudem verfügten Kinder in diesem Alter noch keine Sprache für sexualisierte Gewalt.
«Man merkt es eigentlich nur an einem veränderten Verhalten», sagt die Kinderschutz-Direktorin. Das zu beobachten, sei jedoch schwierig.
Es ist ein Mythos, dass es eindeutige Hinweise auf erlebte sexualisierte Gewalt gibt.
Diese Einschätzung teilt auch Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt. Sie sagt: «Wichtig ist, dass wir als Erwachsene immer aufmerksam sind, wenn Kinder starke Wesens- oder Verhaltensänderungen zeigen. Und dass wir genau hinschauen, gut zuhören und mit einem Verdacht nie allein bleiben.» Es sei ein Mythos, dass es eindeutige Hinweise auf erlebte sexualisierte Gewalt gebe.
Genitalteile so natürlich wie Nase
Weiterer wichtiger Bestandteil ist die Sexualerziehung. «Altersgerechte Sexualerziehung ist Selbstermächtigung für das Kind», sagt Bernhard Hug. Genitalteile sollten ein natürlicher Teil des Körpers sein, der zum Kind gehört – wie seine Nase.
Eine Institution ist nicht machtlos gegenüber sexualisierter Gewalt.
«Nehmen Sie alltägliche Situationen wie etwa das Umziehen zum Anlass, Kinder unaufgeregt und altersadäquat über Nähe, Grenzen, Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt aufzuklären», empfiehlt Lavoyer. Kinder müssten wissen, dass sie nie Zärtlichkeiten erdulden müssen, um Liebe oder Aufmerksamkeit zu erhalten. Und dass sie nie selbst schuld sind, wenn andere ihre Grenzen verletzen.
Schutzkonzepte und grösserer Betreuungsschlüssel
Der Kinderschutz sieht den Handlungsspielraum zur Verhinderung solcher Übergriffe vor allem bei den Kitas. «Eine Institution ist nicht machtlos gegenüber sexualisierter Gewalt», sagt Regula Bernhard Hug. So könne etwa im Schutzkonzept festgelegt werden, dass nur immer zu zweit gewickelt werden dürfe. Es könne sein, dass bei der Umsetzung des Schutzkonzeptes bei den bekannt gewordenen mutmasslichen Übergriffen etwas schief gelaufen sei, so Bernhard Hug.
Lavoyer ermuntert Eltern, in der Kita nach bestehenden Schutzkonzepten zu fragen. «Eltern haben das Recht auf diese Informationen. Gleichzeitig müssen wir uns bewusst sein, dass auch die besten Schutzkonzepte keinen hundertprozentigen Schutz bieten können. Aber sie sollten unbedingt Standard sein.»
Veränderung nötig wäre für Lavoyer auch beim speziellen Strafregisterauszug – dieser muss an pädagogischen Institutionen, in denen mit Minderjährigen gearbeitet wird, heutzutage eingereicht werden. «Leider wird dieser Auszug immer noch nicht überall angefordert oder er wird nur einmalig eingeholt», so Lavoyer.
Laufende Untersuchungen sollen in den Strafregisterauszug
Zudem sieht die Expertin eine Lücke im System. Denn laufende Untersuchungen würden nicht im Auszug abgebildet. «Ein solches Verfahren kann gut mal zwei bis drei Jahre oder auch länger dauern und viele Beschuldigte können in dieser Zeit den Kanton wechseln und eine neue Anstellung mit Kontakt zu Kindern suchen. Lavoyer fordert, dass im Sonderprivatauszug auch laufende Verfahren abgebildet werden.