Zigtausend Bussen und dicke Schlagzeilen über die Landesgrenzen hinaus hat das neue Verkehrsregime der Gemeinde Birsfelden BL eingebracht. Sie wehrt sich seit September 2025 gegen die tägliche Blechlawine des Ausweichverkehrs von Autobahn und Kantonsstrasse. Auf Gemeindestrassen in Richtung Basel gilt ein Durchfahrtsverbot. Davon ausgenommen ist, wer länger als 15 Minuten innerhalb des Sektors bleibt.
«Verhältnismässig und damit rechtmässig»
Die Baselbieter Regierung beurteilt diese in einer kommunalen Verordnung geregelten «Teilfahrverbote» auf Quartierstrassen der Gemeinde nun generell als «verhältnismässig und damit rechtmässig». Gemäss einer Mitteilung hat sie eine Beschwerde einer Privatperson «vollständig abgewiesen». Diese lebt in Basel, ist aber Mitglied zweier Birsfelder Vereine und hatte eine Durchfahrtsbewilligung beantragt. Die Gemeinde habe diese zu Recht verweigert.
Durchfahrtsbewilligungen erteilt die Gemeinde insbesondere Einheimischen, Blaulichtorganisationen und dem öffentlichen Verkehr. Vom 15-Minuten-Limit auch nicht tangiert ist, wer an derselben Stelle in eine Gemeindestrasse ein- und wieder hinausfährt. Beim Besuch seines Familiengartens oder bei der Teilnahme am Vereinsleben werde er das Zeitlimit wohl «ohne weiteres erreichen», schätzt die Regierung, weshalb hier das Verkehrsregime kaum einschränke.
Der Ausweichverkehr stellt nicht nur in den Abendstunden ein Problem dar.
Die Regierung anerkennt die Rechtmässigkeit des Durchfahrtsverbotes explizit «unabhängig vom konkret zu beurteilenden Einzelfall». Ein Verbot nur für die Abend-Rush-Hour, wie es vorgeschlagen worden sei, würde «das Ziel, die Quartierbevölkerung vom Ausweichverkehr zu entlasten, nicht erreichen, da der Ausweichverkehr nicht nur in den Abendstunden ein Problem darstellt.»
Ohne Kameras nicht durchsetzbar
Neben dem Verbot an sich ist auch die Durchsetzung mittels automatischer Durchfahrtskontrolle gemäss der Kantonsregierung zulässig. Die Kontrollschilder werden samt Zeitpunkt mit Kameras erfasst und mit einer Liste der Berechtigten abgeglichen. Das sei «grundrechtskonform», weil ein Passus im kommunalen Polizeireglement diese Kontrollweise regle. Daten von legal Einfahrenden müssten sofort gelöscht werden.
Die automatische Durchfahrtskontrolle «erscheint zudem erforderlich, um die Teilfahrverbote durchzusetzen». Unter dem Strich steht für die Regierung darum «der Zweck des Eingriffs in einem vernünftigen Verhältnis zu dessen Wirkung». Der Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung erscheine deshalb «insgesamt zumutbar».
Der Regierungsrat hat die Beschwerde als erste Instanz abgewiesen; sie kann ans Kantonsgericht weitergezogen werden. Daneben seien noch zwei weitere Beschwerden in Bezug auf Durchfahrtsbewilligungen hängig – zu deren Inhalt ist nichts zu erfahren.
Zulässigkeit der Geräte weiter offen
Offen ist laut Regierung überdies die Frage, ob die in Birsfelden eingesetzten Gerätschaften kantonalem Recht und Bundesrecht entsprechen, namentlich Art. 3 Abs. 2 des Schweizer Ordnungsbussengesetzes.
Dafür sei nicht die kantonale Exekutive zuständig, sondern das sei im Zuge des Strafverfolgungsverfahrens zu klären. Einsprachen gegen Strafbefehle der Staatsanwaltschaft sind derzeit beim Baselbieter Strafgericht hängig.