Der Nationalrat hat in der Diskussion um die Finanzierung einer 13. AHV-Rente nach zähem Ringen einen Entscheid gefällt. Er beschliesst – entgegen dem Ständerat –, sie lediglich über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nur teilweise zu finanzieren. Der Vorschlag, dafür Lohnbeiträge zu erhöhen, ist mit dem Nein des Nationalrats vom Tisch. Bundeshausredaktor Andreas Stüdli zum gewichtigen Beschluss.
Was hat der Nationalrat zur Finanzierung der 13. AHV-Rente entschieden?
Die Mehrwertsteuer wird um 0.4 Prozentpunkte erhöht. Entscheidend war der Meinungsumschwung der GLP, die sich zuvor stets gegen eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen hatte. Damit steigt der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8.1 auf 8.5 Prozent und der Sondersatz für Hotellerie von 3.8 auf 4 Prozent. Nicht erhöht wird der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs, also Nahrungsmittel und Medikamente. Abgelehnt hat der Nationalrat – äusserst knapp – einen Vorschlag, die «Dreizehnte» zusätzlich mit einer Erhöhung von Lohnbeiträgen um 0.2 Prozentpunkte zu finanzieren. Diese Mischfinanzierung hatte die Einigungskonferenz der Räte im Vorfeld beantragt. Damit ist jetzt also quasi nur die Hälfte der 13. AHV-Rente finanziert.
Welche Ideen hat der Bundesrat zur Finanzierung der zweiten Hälfte?
Bundesrätin Elisabeth Schneider wollte nach dem Entscheid kein Interview geben. Der Bundesrat wäre vorbereitet gewesen für den Fall, dass gar keine Finanzierung beschlossen worden wäre. Dann hätte er ebenfalls eine deutlich höhere Mehrwertsteuer oder eine Mischvariante mit zusätzlichen Mehrwertsteuer-Prozenten und höheren Beiträgen vorgelegt. Weil da National- und Ständerat im Moment aber kaum mitmachen würden, dürften diese Vorschläge einen schweren Stand haben. Es ist deshalb offen, ob der Bundesrat nun entscheidet, neue Vorschläge auszuarbeiten. Elisabeth Baume-Schneider hat bisher immer bestritten, dass es einen Plan B brauche oder gebe.
Werden die Stimmberechtigten über die Erhöhung der Mehrwertsteuer abstimmen können?
Ja, so sieht es aus. Da die GLP heute umgeschwenkt ist, dürfte diese Mehrwertsteuererhöhung um 0.4 Prozentpunkte auch durch die Schlussabstimmung im Parlament am Freitag kommen. Dann müssen noch Volk und Stände zustimmen. Es ist aber nach doch jahrelangen Beratungen in den Räten nur eine Minilösung, die hier steht. Und von der Mitte über die SP bis zu den Grünen und den Grünliberalen dürfte diese leicht höhere Mehrwertsteuer zwar bei der Abstimmung unterstützt werden, die voraussichtlich im November stattfinden wird. Aber wohl ohne grosse Begeisterung, sondern eher nach dem Motto «Besser als nichts». FDP und SVP werden diese höhere Mehrwertsteuer heftig bekämpfen.
Was heisst das alles konkret für die Auszahlung der 13. AHV-Rente?
Im ersten Auszahlungsjahr diesen Dezember werden 4.2 Milliarden Franken ausbezahlt. Wenn diese Erhöhung der Mehrwertsteuer durch die Volksabstimmung im November durchkommen sollte, dann müssen die Unternehmen ihre Preise zuerst noch anpassen. Das braucht Zeit. Das heisst: Die 13. AHV-Rente wird zwei Jahre ausbezahlt ohne jegliche Finanzierung. Das kostet gegen 9 Milliarden Franken. Und ab 2028 ist dann nicht einmal die Hälfte finanziert. Das ist ein Problem für den AHV-Fonds. Zwar macht dieser dank guter Börsenjahre Gewinn. Aber wenn das Fondskapital sinkt, dann sinken auch die Erträge. Und dass die AHV-Finanzen stärker ins Ungleichgewicht kommen dürften, das dürfte später teurer auszugleichen sein.