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Urner Ermittler in der Kritik
Aus Rundschau vom 15.04.2015.
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Schweiz Neue Vorwürfe an Urner Ermittler: Todesfall ungenügend untersucht

Der rasche und verdächtige Tod des Vaters vom Urner Cabaret-Betreiber Ignaz Walker wurde nur oberflächlich untersucht. Und nur gerade acht Tage vor dem Ableben war das Testament grundlegend abgeändert worden.

Ignaz Walker und Linus Jaeggi.
Legende: Ignaz Walker und sein Verteidiger Linus Jaeggi fordern eine Aufklärung des überraschenden Todes von Walkers Vater. SRF

Am 20. Mai 2012 brach der Vater von Ignaz Walker tot zusammen. Dies geschah im Wohnhaus von Ignaz Walkers Bruder F. Der plötzliche Tod des Vaters kam trotz seiner 91 Lebensjahre überraschend. Vor Ort war die Todesursache rasch gefunden: Herzversagen. Doch bei Ignaz Walkers Verteidiger Linus Jaeggi warf die Todesnachricht aus Erstfeld Fragen auf.

Wegen Erbstreitigkeiten in der Familie und dem mutmasslich inszenierten Mordanschlag auf Walkers Frau forderte der Zürcher Anwalt von der Urner Staatsanwaltschaft eine lückenlose Aufklärung dieses aussergewöhnlichen Todesfalles.

Staatsanwaltschaft ordnete keine Obduktion an

Die Staatsanwaltschaft Uri eröffnete zwar umgehend eine Strafuntersuchung gegen unbekannt. Vater Walkers Körper wurde noch am selben Abend im Kantonsspital Uri durch einen Amtsarzt einer Legalinspektion unterzogen. Doch weitere rechtsmedizinische Untersuchungen ordnete die fallführende Staatsanwältin nicht an.

Der frühere Leiter der forensischen Abteilung am IRM Zürich, Rudolf Hauri, ortet gravierende Mängel in der Arbeit der Urner Ermittler: «So kann man mit Sicherheit nicht die Todesursache ‹natürlicher Tod› feststellen». Eine vertiefte Untersuchung, sprich eine Obduktion, sei in diesem Fall zwingend. Gerade bei alten Leuten sei es schwierig, die Todesursache festzustellen. Vergiftungen oder Erstickungen seien oft nur durch eine Leichenöffnung und Asservate von Organproben nachweisbar.

Keine Ermittlungen am Ereignisort

Ein Blick in die Untersuchungsakten bringt weitere Mängel zum Vorschein. So befragte die Polizei aus dem familiären Umfeld einzig den Bruder von Ignaz Walker, F., zum Todesfall. Und in seinem Wohnhaus, am Todesort des Vaters, wurde nicht ermittelt und auch nicht nach Spuren gesucht. Die Urner Kriminalpolizei begründete dies im Rapport damit, dass sie nicht sofort über den Tod informiert worden sei. Deshalb hätte sie nicht die Möglichkeit gehabt, die Situation und Umstände vor Ort abzuklären.

Für den langjährigen Basler Staatsanwalt und ehemaligen Polizeikommandanten Markus Mohler ist das inakzeptabel. Mohler erklärt gegenüber der «Rundschau»: «Da müsste man eben auch 24 Stunden danach schauen gehen, gibt es irgendwelche Hinweise, Gegenstände, Flüssigkeiten oder Medikamente, die zur Klärung der Situation beitragen könnten.»

Testamentsänderung wenige Tage vor dem Tod

Fragen wirft insbesondere ein handgeschriebenes Testament von Vater Walker auf, welches der «Rundschau» vorliegt. Datiert ist dieses nur gerade 8 Tage vor seinem Tod. Seine Nachlass-Regelung wird darin grundlegend geändert: Die vier Schwestern werden auf den minimalen Pflichtteil gesetzt und Ignaz Walker wird gar ganz enterbt.

Der grosse Profiteur wäre Ignaz Walkers Bruder F., ihm wird der ganze Rest zugesprochen. Inzwischen haben die Schwestern von F. dieses Testament angefochten.

Aktennotiz der Staatsanwältin

Eine Aktennotiz der fallführenden Staatsanwältin zeigt, dass Bruder F. dieses Testament bei einem unangemeldeten Besuch vier Tage nach dem Tod seines Vaters der Staatsanwältin übergeben hat. F. wusste zu diesem Zeitpunkt, dass sein Vater bereits kremiert war, wie Recherchen der «Rundschau» zeigen. Dennoch sah sich die Staatsanwältin nicht veranlasst, weitere Ermittlungen und Befragungen durchzuführen.

Markus Mohler spricht deshalb von einer sehr unvollständigen Untersuchung, es hätten zwingend Personen befragt werden müssen, die zum Todesfall oder der Erbstreiterei hätten aussagen können.

Mit Einstellungsverfügung erledigt

Die Staatsanwaltschaft Uri will sich zur Kritik nicht äussern und begründet dies mit dem Persönlichkeitsschutz der betroffenen Personen. Schriftlich lässt sie verlauten: «Die Untersuchung im Zusammenhang mit dem Ableben von Josef Walker wurde mit der Einstellungsverfügung vom 25. Juni 2012 erledigt. Dies mit der Begründung, es hätten sich keine Hinweise auf eine deliktische Handlung ergeben.» Zudem hätten damals Ignaz Walker und sein Verteidiger verzichtet, gegen diese Verfügung ein Rechtsmittel zu ergreifen.

Der Bruder F. von Ignaz Walker äusserte sich zu den Fragen der Rundschau weder schriftlich noch mündlich.

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