Zum Inhalt springen

Header

Inhalt

Schweiz Nur noch ein Ladegerät für alle Handys und Tablets

Ab Sommer 2017 müssen alle Handys ein einheitliches Ladegerät haben. Dies, sofern sie in der Schweiz verkauft werden. Mit einer breiten Revision passt der Bundesrat die Anforderungen in der Schweiz an jene in der EU an.

Ladegeräte
Legende: Die Bestimmungen des Bundes werden fortan rascher an die technologische Entwicklung angepasst. Keystone

Mit einem einheitlichen Ladegerät müssen nicht nur Mobiltelefone, sondern auch andere mobile Geräte kompatibel sein. Dadurch werde es weniger Ladegeräte und somit weniger Elektroschrott geben, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek). Mit dieser Revision passt der Bundesrat die Anforderungen in der Schweiz an jene in der EU an.

Und nicht nur dies: Damit das Funkfrequenzspektrum effizient genutzt wird, werden neu die Anforderungen an die Mindestleistung der Empfangsgeräte definiert. Auch werden die Pflichten für Hersteller und Importeure klar festgelegt und die Regeln zur Rückverfolgbarkeit der Produkte präzisiert.

Damit soll die Marktüberwachung verbessert werden. Für Konsumenten soll es künftig einfacher sein, Hersteller und Importeure zu kontaktieren. Die entsprechenden Adressen müssen dem Produkt beigelegt werden.

Funkanlagen mit mehr Auflagen

Bei Funkanlagen müssen neben allfälligen Nutzungsbeschränkungen die Leistungen und die verwendeten Frequenzen aufgeführt werden. Funkanlagen dürfen auf dem Schweizer Markt oder dem EU-Markt nur noch in Verkehr gebracht werden kann, wenn sie in der Schweiz oder in mindestens einem EU-Mitgliedsstaat legal verwendet werden dürfen.

Audio
Konsumentenschützerin Sara Stalder: «Es geht in die richtige Richtung»
aus SRF 4 News aktuell vom 25.11.2015.
abspielen. Laufzeit 3 Minuten 19 Sekunden.

Schliesslich hat der Bundesrat dem Bundesamt für Kommunikation die Kompetenz übertragen, die Vorschriften für innovative Betriebsmittel genauer festzulegen. Damit stellt er sicher, dass die Bestimmungen rasch an die technologische Entwicklung angepasst werden können.

Die revidierte Verordnung über Fernmeldeanlagen tritt am 13. Juni 2016 in Kraft. Es ist jedoch eine Übergangsphase von einem Jahr vorgesehen, damit sich der Markt an die neuen Regeln anpassen kann. Die revidierte Verordnung über die elektromagnetische Verträglichkeit tritt am 20. April 2016 in Kraft. Die Daten entsprechen jenen, die für die Änderung der EU-Gesetzgebungen festgelegt worden sind.

Jederzeit top informiert!
Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden.
Schliessen

Jederzeit top informiert!

Erhalten Sie alle News-Highlights direkt per Browser-Push und bleiben Sie immer auf dem Laufenden. Mehr

Push-Benachrichtigungen sind kurze Hinweise auf Ihrem Bildschirm mit den wichtigsten Nachrichten - unabhängig davon, ob srf.ch gerade geöffnet ist oder nicht. Klicken Sie auf einen der Hinweise, so gelangen Sie zum entsprechenden Artikel. Sie können diese Mitteilungen jederzeit wieder deaktivieren. Weniger

Sie haben diesen Hinweis zur Aktivierung von Browser-Push-Mitteilungen bereits mehrfach ausgeblendet. Wollen Sie diesen Hinweis permanent ausblenden oder in einigen Wochen nochmals daran erinnert werden?

Meistgelesene Artikel