- Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Schweizer, der gestanden hat, 2024 seine Ehefrau in Binningen getötet zu haben.
- Die Notwehr-Darstellung des Angeklagten sei widerlegt, so die Staatsanwältin.
- Der Beschuldigte sei von seiner Frau angegriffen worden und habe in Notwehr gehandelt, so hingegen die Verteidigung.
- Die Verteidigung fordert einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Für die Störung des Totenfriedens solle er bestraft werden.
«Er gehört zu den grausamsten und erschütterndsten Femizid-Fällen in der Schweiz», sagte die Staatsanwältin am Dienstag vor Gericht in Muttenz BL. Dass der Beschuldigte zuvor von seiner Frau mit einem Messer angegriffen worden sei, wie er behaupte, sei «widerlegt». Er habe aus «krass egoistischen» Beweggründen gehandelt und die Spuren nach der Tat systematisch vernichtet.
Die Staatsanwältin fordert eine lebenslängliche Freiheitsstrafe und eine ambulante Massnahme.
Der Verteidigung plädierte auf einen kostenlosen Freispruch vom Vorwurfs des Mordes. Der Mann habe seine Frau zwar getötet. Aber da er in Notwehr gehandelt habe, sei es kein «kaltblütiger Mord». Zudem seien eine Skrupellosigkeit oder ein Tatmotiv nicht erstellt, was für einen Mord aber notwendig wäre.
Verurteilen könne man ihn hingegen wegen Störung des Totenfriedens, den zweiten Anklagepunkt. Dafür sei eine einjährige Freiheitsstrafe angemessen. Eventualiter könne der 43-jährige Familienvater für einen Notfallexzess mit insgesamt drei Jahren Gefängnis bestraft werden.
Vor Gericht redete die Verteidigung von einer «toxischen Beziehung» der Eheleute. Auch die Frau sei nicht nur liebevoll gewesen.
Beschuldigter geständig
Der Beschuldigte gibt zu, seine Ehefrau 2024 im gemeinsamen Haus in Binningen BL getötet zu haben. Allerdings sagt er, das sei im «Abwehrchaos» passiert. Dies, eben weil ihn seine Frau mit einem Messer angegriffen habe. Danach hatte er die tote Frau zerstückelt und püriert. Auch das gibt er zu.
Den dafür verwendeten Gastro-Stabmixer für grosse Gefässe habe er bereits 2022 gekauft, argumentiert nun die Staatsanwältin. Dies, obwohl er keine Verwendung dafür gehabt habe. Auch habe er zehn Liter Javelwasser gekauft, weil er von der DNA-zersetzenden Wirkung gewusst habe.
Die Verteidigung hingegen zeichnete das Bild eines fürsorglichen Vaters, der sich darum bemüht habe, die ehelichen Streitereien zu minimieren. Das Umfeld habe den Beschuldigten als «engagierten, liebevollen und fürsorglichen Vater» beschrieben. Wie könne es sein, dass er von einem Moment auf den anderen alles aufs Spiel setzte, fragte die Verteidigung. Die Tötung habe er nicht geplant.
Das Urteil soll am 13. Mai eröffnet werden.