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Prozessauftakt in Mels Rollstuhlunfall auf Heidiweg kommt vor Gericht

In Mels startet der Prozess um den Unfall auf dem Heidiweg im Pizolgebiet. Sieben Verantwortliche sind angeklagt. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Was ist passiert? Im Juli 2016 unternahm ein Ehepaar einen Ausflug auf den unteren Heidiweg oberhalb von Pardiel. Der Mann war nach einem früheren Unfall auf einen Elektrorollstuhl angewiesen. Rund 100 Meter vor dem Aussichtspunkt der Alp Schwarzbüel geriet der Rollstuhl neben einem Abgrund ins Rutschen und stürzte rund sieben Meter eine Böschung hinunter. Die damals 64-jährige Frau versuchte, den Rollstuhl zu halten, wurde aber mitgerissen. Der Mann fiel mit dem Rollstuhl auf sie. Die Frau erlitt eine Querschnittlähmung ab dem fünften Halswirbel; der Mann verletzte sich nur leicht. Er ist inzwischen verstorben.

Wie lauten die Anschuldigungen? Die Staatsanwaltschaft wirft insgesamt sieben Verantwortlichen fahrlässige Körperverletzung vor. Verantwortliche der Pizolbahnen und von Heidiland Tourismus sollen laut Anklageschrift den Heidipfad auf ihren Websites als «rollstuhlgängig» beschrieben haben, ohne zu prüfen, ob dies tatsächlich zutrifft. Verantwortliche der Gemeinde Bad Ragaz sollen trotz Kenntnis dieser Onlinepromotion keine Massnahmen ergriffen haben, um den Weg zu sichern oder die Angaben zu korrigieren.

Kühe auf Wiese neben gelben Wanderschildern.
Legende: Der Heidipfad im Pizolgebiet war online als «rollstuhlgängig» beschrieben worden, vor Ort aber als «Bergwanderweg» beschildert. Keystone/GIAN EHRENZELLER (Symbolbild)

Welche Fragen soll der Prozess beantworten? Der Prozess soll klären, ob der Unfall durch korrekte Ausschilderung oder Sicherung des Weges hätte verhindert werden können und ob die Onlinebeschreibungen als «rollstuhlgängig» eine Pflichtverletzung darstellen. Zudem geht es um die Frage, welche Verantwortung Gemeinde, Bergbahn und Tourismusorganisation jeweils tragen und ob die Beschuldigten fahrlässig handelten, indem sie trotz Kenntnis der Situation nicht reagierten.

Welches sind die Strafanträge? Die Staatsanwaltschaft hat das geforderte Strafmass noch nicht offengelegt. Die konkreten Anträge sollen erst während der Verhandlung präsentiert werden. Zivilforderungen wurden von der Privatklägerin bislang nicht beziffert.

Wie lange dauert der Prozess? Der Prozess startet am 20. Januar und dauert bis zum 5. Februar. Insgesamt sind fünf Verhandlungstermine angesetzt.

Warum findet dieser Fall überregionale Beachtung? Der Prozess berührt grundsätzliche Fragen der Verantwortung im Tourismus: Wie weit reicht die Pflicht, Wege sicher zu halten? Welche Sorgfaltspflichten gelten bei der Bewerbung von Wanderwegen? Und wie müssen Gemeinden, Bergbahnen und Tourismusorganisationen zusammenarbeiten, um Fehlinformationen zu vermeiden?

Regionaljournal Ostschweiz, 20.1.2026, 6.31 Uhr ; 

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