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Reaktion auf Missbrauch Bischöfe wollen ihre Entscheidungsbefugnis behalten

Vor zwei Jahren haben die Schweizer Bischöfe in Bezug auf sexuellen Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche einen Mentalitätswandel versprochen. Eine der geplanten Massnahmen ist ein Assessment für angehende Seelsorgerinnen und Seelsorger. Dieses Instrument wird nun definitiv eingeführt. Die «Sonntagszeitung» berichtet jedoch, dass die Bischöfe eine externe Kontrolle und den Austausch zwischen den Bistümern verhindern wollen. Ob es die Bischöfe ernst meinen mit dem Wandel, ordnet SRF-Religionsredaktorin Léa Burger ein.

Léa Burger

Religionsredaktorin

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Léa Burger hat Religionswissenschaft, Politik und Gender Studies an der Universität Zürich studiert. Seit 2015 ist sie in verschiedenen Funktionen bei SRF tätig, seit 2019 als Fachredaktorin Religion.

Wie sollen diese Assessments funktionieren?

Es ist ein vierstufiges Verfahren, das mit externen Fachpersonen rund um das Team des renommierten forensischen Psychologen Jérôme Endrass entwickelt wurde. In einem psychologischen Onlinetest wird geprüft, wie es etwa um die Empathie einer Person steht oder wie sie mit ihrer eigenen Sexualität umgeht. Dann folgen zwei längere Gespräche, in denen einerseits die Kompetenzen einer Person überprüft werden. Andererseits sollen durch externe Fachpersonen der forensischen Psychologie mögliche Persönlichkeitsstörungen erkannt oder Risikokonstellationen erörtert werden. Nach diesen drei Stufen folgt das Eignungsgespräch mit den Ausbildungsverantwortlichen. Sie entscheiden, ob die Kandidierenden zur Ausbildung bzw. zur Seelsorge zugelassen werden oder nicht. Je nach Bistum kann das ein Bischof oder auch der sogenannte Regens, der Leiter eines Priesterseminars, sein.

Was ist die Gefahr an einer solchen Lösung?

Stand heute gibt es keine Kontrolle, ob die Verantwortlichen den Empfehlungen der externen Fachspezialistinnen und -spezialisten folgen. Das ist ein Problem. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es immer wieder zu Fehlentscheidungen gekommen ist. Heute gibt es ein grosses Misstrauen, der gesellschaftliche Vertrauensvorschuss scheint aufgebraucht. Darum ist wichtig, dass nachvollziehbar ist, wer aufgrund welcher Kriterien was entscheidet, so dass diese Entscheide auch zurückverfolgt werden können. Um die Macht der Bischöfe einzuschränken bzw. besser zu kontrollieren, fordern zum Beispiel Betroffenenorganisationen eine Art nationales Register, wo problematische Personen erfasst werden könnten. Die gesetzlichen Grundlagen, um da den Datenschutz zu wahren, sind nicht ganz einfach.

Was bringen diese Assessments?

Die Assessments sind sehr aufwendig, auch finanziell. Sie kosten 5000 Franken pro Person. Schon dadurch, dass externe Fachpersonen bei der Entwicklung und Durchführung massgeblich einbezogen werden, ist im Ansatz ein Kulturwandel. Aber solche Tests allein lösen nicht alle Probleme. Gerade bei der Prävention braucht es immer verschiedene Ansätze, die zusammenwirken können. Beispielsweise müssen die Kandidierenden eng und aufmerksam begleitet werden, etwa durch strenge Personalgespräche.

Was sagt die römisch-katholische Zentralkonferenz RKZ zu diesem Vorgehen?

Sie hat gegenüber SRF bestätigt, dass sie seit Längerem mit den Bischöfen darüber verhandelt, wer Einsicht in die Dossiers erhält und mitentscheiden darf. Das definitive Resultat, ob Kantonalkirchen bzw. Anstellungsbehörden involviert werden oder nicht, ist Ende März zu erwarten. Dann tagt die Bischofskonferenz das nächste Mal.

Rendez-vous, 9.2.2026, 12:30 Uhr ; 

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