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Rekordzahl an Inhaftierten Warum sind Schweizer Gefängnisse so ausgelastet?

Noch nie sassen so viele Menschen in Schweizer Gefängnissen wie Anfang 2026. Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger erklärt die Gründe dafür.

Benjamin Brägger

Strafvollzugsexperte

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Benjamin F. Brägger ist Gründer und Direktor des Schweizerischen Instituts für Strafvollzugs- und Strafvollstreckungswissenschaften. Als promovierter Jurist ist er ein national anerkannter Strafvollzugswissenschaftler und Justizvollzugsexperte. Er hat unter anderem ein Standardwerk zum schweizerischen Freiheitsentzug herausgegeben: Das Schweizerische Vollzugslexikon, Von der vorläufigen Festnahme zur bedingten Entlassung, 2. Auflage, Basel 2022.

SRF News: Die Gefängnisse in der Schweiz sind stark ausgelastet. Was sind die Gründe dafür?

Benjamin Brägger: Es gibt im Wesentlichen vier Hauptgründe. Erstens ist die ständige Wohnbevölkerung in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark angestiegen, was auch zu mehr Kriminalität führt. Zweitens gibt es eine Zunahme krimineller Aktivitäten bei Personen ohne rechtliche Niederlassungsbewilligung, insbesondere bei bandenmässiger Kriminalität an der Grenze zu Frankreich und in der Ostschweiz.

Die neuesten Zahlen des Bundesamts für Statistik

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Ende Januar 2026 erreichte die Zahl der Inhaftierten in der Schweiz mit 7119 Personen einen Höchststand seit Beginn der Aufzeichnungen vor rund vierzig Jahren. Dies führt zu einer Auslastung von 97 Prozent der Haftplätze. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 111’962 Verurteilungen von Erwachsenen ins Strafregister eingetragen, wovon mehr als die Hälfte Delikte gegen das Strassenverkehrsgesetz betrafen.

Drittens werden auch Menschen im Schweizer Asylsystem vermehrt straffällig, sowohl während des Verfahrens als auch solche, die kein Asyl erhalten haben und nicht ausgeschafft werden können. Und viertens führt die verstärkte Fokussierung auf Rückfallvermeidung und Risikominimierung seit den 90er-Jahren zu längeren Freiheitsstrafen und Massnahmenvollzügen bei schweren Delikten.

Welche kurzfristigen Massnahmen gäbe es, um die Lage zu entschärfen?

Man muss sicher die Kapazität der Gefängnisse erhöhen. Das ist allerdings komplex und braucht Zeit. Einige Kantone haben deshalb auf Containerlösungen zurückgegriffen: Das ist allerdings nur ein Tropfen auf den heissen Stein und bietet keine rechtskonformen Haftbedingungen bei Langzeitvollzügen.

Wache geht durch Gefängniskorridor mit Zellen.
Legende: Anfang 2026 erreichte die Zahl der Inhaftierten in der Schweiz einen neuen Höchststand. Keystone/Peter Schneider

Der andere Hebel zur Entlastung wäre, weniger Menschen einzusperren. Rund die Hälfte der Eintritte in den Strafvollzug geschieht aufgrund von unbezahlten Geldstrafen oder Bussen, die in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelt werden. Dies bindet permanent 350 bis 400 Vollzugsplätze pro Jahr.

Welche Ansätze schlagen Sie hier vor?

Ich schlage vor, vermehrt gemeinnützige Arbeit einzusetzen, wenn Menschen Geldstrafen oder Bussen nicht bezahlen können. Die Mehrheit dieser Personen sind Randständige, die am Existenzminimum leben. Somit kann das Geld bei diesen Personen nicht im Betreibungsverfahren eingetrieben werden.

Ein Tag Ersatzfreiheitsvollzug kostet 200 bis 300 Franken, gemeinnützige Arbeit hingegen nur 40 bis 50 Franken pro Tag.

Gemeinnützige Arbeit würde nicht nur eine Inhaftierung vermeiden und eine Tagesstruktur bieten, sondern ist auch deutlich günstiger: Ein Tag Ersatzfreiheitsvollzug kostet 200 bis 300 Franken, gemeinnützige Arbeit hingegen nur 40 bis 50 Franken pro Tag. Das Problem ist, dass das Strafgesetzbuch bei bereits in Ersatzfreiheitsstrafen umgewandelten Geldstrafen keine gemeinnützige Arbeit mehr zulässt. Hier müsste das Gesetz rasch geändert werden.

Gemeinnützige Arbeit im Strafvollzug

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Gemeinnützige Arbeit kann in der Schweiz Bussen, Geld- oder kurze Freiheitsstrafen bis zu sechs Monaten ersetzen. Vier Stunden Arbeit zählen dabei als ein Hafttag. Seit 2018 ist dies jedoch keine eigenständige Strafe mehr, sondern eine Vollzugsnorm, die man aktiv beantragen muss. Wer bereits eine Ersatzfreiheitsstrafe erhalten hat, kann diese somit nicht nachträglich durch gemeinnützige Arbeit ableisten.

Das will der Kanton Bern ändern. Er fordert per Standesinitiative, dass auch Personen, die eine Geldstrafe oder Busse nicht bezahlen konnten und dafür ins Gefängnis müssten, diese Strafe nachträglich durch gemeinnützige Arbeit abgelten können.

Verliert die Strafe nicht an abschreckender Wirkung, wenn man statt Gefängnis gemeinnützige Arbeit leisten kann?

Die Annahme, dass Strafen eine abschreckende Wirkung haben, ist ein Wunschgedanke. Die Forschung zeigt, dass das Strafmass und die Art der Strafe keinen Einfluss darauf haben, ob jemand kriminell wird. Entscheidend ist die Kontrollhäufigkeit – wie gross die Wahrscheinlichkeit ist, aufgedeckt zu werden. Im Strassenverkehrsrecht haben automatische Überwachungen die Kontrollhäufigkeit massiv erhöht, was zu einem Rückgang von Unfällen und Geschwindigkeitsüberschreitungen geführt hat. Es ist also die Wahrscheinlichkeit, erwischt und bestraft zu werden, die abschreckt, nicht die Sanktion selbst.

Das Gespräch führte Michèle Scherer.

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SRF 4 News, 11.5.2026, 10 Uhr ; 

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