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Revision Heilmittelgesetz Ärztinnen sollen Rezepte künftig elektronisch ausstellen

Patientinnen und Patienten sollen zudem digital erfahren, wie sie ihre Medikamente einnehmen sollen. Das hat nach dem Nationalrat auch der Ständerat beschlossen.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen soll mit dem Entscheid im Ständerat vorangetrieben werden. Letztlich sei den Patientinnen und Patienten mit den neuen Bestimmungen gedient, sagt SVP-Ständerat Hannes Germann. Mit einem elektronischen Plan für die Einnahme von Medikamenten liesse sich etwa verhindern, dass Patientinnen und Patienten Medikamente falsch einnehmen.

«Ein Medikationsplan verbessert zudem den Informationsaustausch zwischen den beteiligten Gesundheitsfachpersonen. Und er hilft, gefährliche Wechselwirkungen zwischen eingenommenen Arzneimitteln frühzeitig zu erkennen», sagt der Schaffhauser.

Auf Wunsch können Ärztinnen und Ärzte Behandlungspläne und Rezepte zusätzlich in Papierform abgeben.

Diese Anpassung des Heilmittelgesetzes ist im Ständerat unbestritten. So betont auch SP-Ständerätin Flavia Wasserfallen (SP), wie wichtig die Anpassung sei. Gerade bei Patientinnen und Patienten mit chronischen Erkrankungen, die mehrere Medikamente einnehmen müssen, passierten immer noch häufig Fehler bei der Einnahme: «Fehler in der Medikation verursachen viel Leid und enorme Kosten. Es gibt dazu eine Hochrechnung für die Schweiz.»

Rund eine Milliarde Franken Kosten pro Jahr könnten entstehen. Es mache also Sinn, die Bestimmungen jetzt anzupassen – unabhängig von den grossen Digitalisierungsprojekten im Gesundheitswesen, wie dem elektronischen Gesundheitsdossier und dem Digitalisierungs-Programm Digisanté.

Diese verzögern sich ohnehin – denn das Parlament hat dem Innendepartement einen zusätzlichen Sparauftrag erteilt: Das wirkt sich auch auf Digitalisierungsprojekte aus.

Digitale Instrumente wären sehr hilfreich, um die Patientensicherheit zu erhöhen.
Autor: Susanne Gedamke Geschäftsführerin, Patientenorganisation (SPO)

Die Patientenorganisation (SPO) begrüsst die Pflicht zu E-Rezepten und -Medikationsplänen, wie Geschäftsführerin Susanne Gedamke sagt: «Sehr viele Risiken entstehen häufig an den Schnittstellen, zum Beispiel, dass Rezepte nicht gut lesbar sind oder Informationen auf Papier oder telefonisch weitergegeben werden. Die elektronischen, digitalen Instrumente wären sehr hilfreich, um die Patientensicherheit zu erhöhen.»

Ärzteschaft befürchtet Mehraufwand und Kosten

Kritik am Vorgehen des Ständerats kommt seitens der Ärzteschaft. Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH schreibt auf Anfrage, dass der elektronische Medikationsplan und die elektronische Verschreibung zwar wichtige Schritte in der Digitalisierung im Gesundheitswesen seien.

Andernsfalls drohen Doppelspurigkeiten, administrativer Mehraufwand und teure Nachbesserungen.
Autor: Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH

Jedoch sollten alle digitalen Grossprojekte abgestimmt sein und keine isolierten, digitalen Verpflichtungen eingeführt werden: «Andernfalls drohen Doppelspurigkeiten, administrativer Mehraufwand und teure Nachbesserungen. Ohne echten Nutzen für Patientinnen und Patienten, Gesundheitsfachpersonen und das Gesundheitssystem», schreibt die FMH.

Vieles noch ungeklärt

Der Ständerat hat heute zudem über eine weitere Änderung im Heilmittelgesetz entschieden: Er will, dass Apotheken und gewisse Arztpraxen, rezeptfreie Medikamente an die Patientinnen und Patienten versenden können. Darüber muss aber der Nationalrat noch entscheiden. Und auch in weiteren Punkten gibt es noch Differenzen. Die Revision des Heilmittelgesetzes geht also zurück an den Nationalrat.

Rendez-vous, 11.6.2026, 12:30 Uhr;weds

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