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Rückkehr aus den Ferien Iran-Krieg blockiert Flüge – wer zahlt die Ausfalltage?

  • Wer aus privaten Ferien nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheint, trägt das Risiko selbst und hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Lohn für die Ausfalltage.
  • Der Grund für die verspätete Rückreise spielt arbeitsrechtlich keine Rolle.
  • Anders ist die Lage bei beruflich veranlassten Reisen: Dort bleibt das unternehmerische Risiko bei der Arbeitgeberin.
  • Arbeitgeber sind dennoch gut beraten, Kulanzlösungen zu prüfen, um Lohnausfälle wenn möglich zu vermeiden.

Wegen der Eskalation im Nahen Osten ist der Flugverkehr in der Region noch immer eingeschränkt und tausende Flüge wurden gestrichen. Doch wer haftet dafür, wenn Arbeitnehmerinnen deshalb nicht rechtzeitig aus dem Urlaub zurückkommen?

Das Risiko, dass ich rechtzeitig wieder zu meiner Arbeitsstelle erscheine, trage ich selber.
Autor: Roger Rudolph Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich

Rechtlich sei die Situation eindeutig, sagt Roger Rudolph, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Zürich. Wer aus den Ferien nicht rechtzeitig an den Arbeitsplatz zurückkehre, habe arbeitsrechtlich «Pech». «Das Risiko, dass ich rechtzeitig wieder zu meiner Arbeitsstelle erscheine, trage ich selber», sagt Rudolph.

Konkret bedeutet das: Können Angestellte wegen einer verzögerten Rückreise nicht arbeiten, gelten diese Tage als unbezahlte Arbeitstage. Sie gehen zulasten der betroffenen Person – unabhängig davon, weshalb sich die Heimreise verzögert hat.

Unterschied bei Geschäftsreisen

Anders beurteilt Rudolph die Lage bei beruflich bedingten Reisen. Wenn jemand im Auftrag der Arbeitgeberin unterwegs ist, handle es sich nicht um ein privates Risiko. In diesem Fall bleibe das sogenannte unternehmerische Risiko beim Betrieb.

Menschenmenge im Kundendienstbereich eines Flughafens.
Legende: Viele Urlauberinnen und Urlauber sitzen noch immer fest. Viele Fluggesellschaften haben zahlreiche Verbindungen in Länder des Nahen Ostens bis auf Weiteres gestrichen. Reuters/Johannes P. Christo

Das heisst: Die entsprechenden Tage müssen bezahlt werden. Auch allfällige Mehrkosten fallen grundsätzlich in die Verantwortung der Arbeitgeberin, weil die Reise nicht aus privaten Gründen erfolgt ist.

Spielraum durch Kulanz

Trotz der klaren rechtlichen Ausgangslage empfiehlt der Schweizerische Arbeitgeberverband, die konkrete Situation jeweils zu prüfen. Daniella Lützelschwab betont, Betriebe sollten überlegen, wie sie Mitarbeitenden entgegenkommen können.

Möglichkeiten seien zusätzliche Ferientage, der Abbau von Überstunden oder ein vorübergehendes Minussaldo. Ziel solcher Lösungen ist es, wenn möglich einen Lohnausfall zu vermeiden – auch wenn der rechtliche Anspruch darauf in der Regel nicht besteht.

Heute Morgen, 04.02.2026, 6 Uhr

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