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Schwere Vorwürfe gegen Walliser Weinbauern
Aus Rundschau vom 11.06.2014.
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Schweiz «Rundschau»: Schwere Vorwürfe gegen Walliser Weinbauern

Falsche Herkunftsbezeichnungen und fehlende Nachweise: Recherchen der «Rundschau» zeigen, dass Walliser Winzer mutmasslich gegen geltendes Recht verstossen haben. Die Kontrollorgane von Bund und Kanton haben seit Monaten Kenntnis davon, unternahmen aber bisher nichts.

Vor einigen Wochen berichtete die «Rundschau» über täuschende Bezeichnungen und überklebte Etiketten bei Walliser Weinen. Nun sorgen weitere Fälle für Aufsehen: Zwei renommierte und bekannte Walliser Weinbetriebe sollen ohne die erforderlichen Papiere Wein eingekellert haben.

Der Winzer Antonio Pinho, heute selber Besitzer einer Kellerei, lieferte im Jahr 2008 seine Trauben an die Kellerei Nouveau Salquenen AG in Salgesch. Er sagt: «Auf der Lieferbescheinigung wurden 23 Tonnen Trauben aus Siders ausgewiesen. Tatsächlich konnte ich aber aus Siders nur fünf bis sechs Tonnen Trauben liefern.» Sein Verdacht: Die Salgescher Kellerei hat illegal Wein eingekellert. Tatsache ist: Fendant, der Wein aus Chasselas-Trauben, von Siders kann teuer verkauft werden, «Fendant Ville de Sierre» verspricht mehr Gewinn.

Eine Hand ergreift bei der Ernte ein Pinot-noir-Traube..
Legende: Verdacht: Trauben sollen unter falscher Herkunftsbezeichnung eingekellert worden sein. SRF

Die Firma Nouveau Salquenen AG leitet Diego Mathier, zweifacher Schweizer Winzer des Jahres 2007 und 2011. Er bestreitet diese Anschuldigungen. Der Anwalt schreibt der «Rundschau»: «Unsere Klientschaft hat keine der von Antonio Pinho gelieferten Trauben für den Ausbau des ‹Fendant Ville de Sierre› selektioniert.» Der entsprechende Wein sei unter der Bezeichnung «du Valais» verkauft worden. Entsprechende Beweisdokumente kann die Nouveau Salquenen AG jedoch nicht vorbringen.

Auch Mathiers Bruder unter Verdacht

Der «Rundschau» ist ein weiterer, brisanter Fall mit Verdacht auf illegale Einkellerung bekannt. Dieser betrifft die Kellerei Fin Bec von Yvo Mathier in Sitten. Auch hier sollen gemäss Antonio Pinho 2007 Trauben unter falschen Herkunftsbezeichnungen eingekellert worden sein. Diesmal handle es sich um hochwertigere Pinot-noir-Trauben aus St-Léonard. Die Kellerei Fin Bec wehrt sich. Antonio Pinho habe seinerseits bei der Anlieferung falsche Angaben zur Herkunft der Trauben gegenüber Amtspersonen gemacht. Pinhos Anschuldigungen seien unwahr und durch Kontrollorgane hieb- und stichfest widerlegt.

Eindeutige Gesetzgebung

Die Walliser Verordnung über den Rebbau und den Wein schreibt vor, dass Trauben nur eingekellert werden dürfen, wenn vorgängig eine Bescheinigung bei der Weinkellerei hinterlegt worden ist. Diese amtliche Bescheinigung, auch Acquit genannt, stellt der Kanton jeden Sommer für jede Walliser Rebparzelle aus. Darauf ist nebst der Traubensorte und der Parzellengrösse auch die Gemeinde erwähnt.

Der Walliser Kantonschemiker Elmar Pfammatter erklärt gegenüber der «Rundschau», dass eine Kellerei ohne Bescheinigung nicht nachweisen könne, von wo ihre Produkte stammen: «Dann liegt der Verdacht einer Konsumenten-Täuschung vor.»

Kein Einschreiten der Behörden

Die «Rundschau» weiss: Sowohl die Schweizer Weinhandelskontrolle, als auch der Walliser Kantonschemiker wissen seit Januar 2013 von den mutmasslichen Gesetzesverstössen. Unternommen haben die Kontrolleure bis heute jedoch nichts.

Der Geschäftsführer der Schweizer Weinhandelskontrolle, Philippe Hunziker, spricht von einem Missverständnis zwischen der Weinhandelskontrolle und dem Kantonschemiker: Sie hätten der zuständigen kantonalen Behörde mitgeteilt, dass sie anlässlich einer Abklärung bei der Nouveau Salquenen AG die Bescheinigungen nicht erheben konnten. «Doch dann ist nichts mehr geschehen. Wir haben nicht nachgehakt und auch vom kantonalen Labor ist nicht nachgehakt worden.» Hunziker fügt jedoch hinzu: «Jetzt wird der Kantonschemiker eine Untersuchung einleiten.» Der Anwalt der Gebrüder Mathier bezeichnete den Bericht der Weinhandelskontrolle als «falsch oder inkomplett». Im Übrigen enthalte er auch Anschuldigungen an Traubenlieferant Antonio Pinho.

Im rechtskräftigen Urteil des Kantonsgerichts Wallis vom 20. Dezember 2019 (Verfahren wegen Ehrverletzung / Unlauterer Wettbewerb) heisst es, dass der Vorwurf der illegalen Einkellerung in der Rundschausendung vom 11. Juni 2014 mit den Bestätigungen der Schweizer Weinhandelskontrolle sowie des Kantonschemikers widerlegt worden ist.

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