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Nach Anschlag in Berlin Schweizer Bundesanwaltschaft eröffnet Strafverfahren

Hatte der Täter von Berlin Bezug zu Personen in der Schweiz? Das wollen Fedpol und Bundesanwaltschaft ermitteln.

  • Die Schweizer Bundesanwaltschaft hat ein Strafverfahren gegen Unbekannt eröffnet.
  • Damit soll ermittelt werden, ob der mutmassliche Attentäter von Berlin Beziehungen zu Personen in der Schweiz hatte.
  • Die Bundesanwaltschaft hat das Verfahren aufgrund von Hinweisen aus dem Ausland eröffnet.

Zwölf Tote und Dutzende Verletzte hat das Attentat eines 26-jährigen Tunesiers mit einem Lastwagen auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember gefordert. Nun werden auch die Schweizer Behörden aktiv.

Der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Bern, André Marty, bestätigt gegenüber Radio SRF: «Die Schweizer Strafverfolger wurden von ausländischen Kollegen auf gewisse Punkte aufmerksam gemacht, die bei uns dazu geführt haben, dass ein eigenständiges Strafverfahren in der Schweiz gegen Unbekannt eröffnet werden musste.»

Hatte der Attentäter Beziehungen zur Schweiz?

Dies wegen des Verdachts auf einen Verstoss gegen Artikel 260ter des Strafgesetzbuches wegen Unterstützung beziehungsweise Beteiligung an einer kriminellen Organisation sowie gegen Artikel 2 des Bundesgesetzes über das Verbot der Gruppierungen Al-Qaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen in der Schweiz. In Medienberichten nach dem Attentat war darüber spekuliert worden, der Berliner Attentäter könnte Beziehungen zu Kontaktpersonen in der Schweiz gehabt haben.

Auf die Frage, ob das Straverfahren in diesem Zusammenhang stehe, antwortet der Sprecher der Bundesanwaltschaft: «Lassen Sie es mich so formulieren: Aufgrund der vorliegenden Informationen gilt es jetzt abzuklären, ob allfällige Bezüge zu Personen in der Schweiz bestanden haben. Das kann wiederum von grosser Relevanz nicht für nur uns in der Schweiz, sondern auch für die Kollegen in unseren Nachbarländern sein.»

Das Strafverfahren werde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) geführt, ergänzt der Sprecher der Bundesanwaltschaft. Ebenso werde das Verfahren mit den ausländischen Behörden koordiniert.

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