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Seilbahnunglück am Titlis Strafuntersuchung gegen zwei Personen eröffnet

  • Die Staatsanwaltschaft Nidwalden hat im Zusammenhang mit dem Gondelunfall am Titlis vom 18. März 2026 eine Strafuntersuchung eröffnet.
  • Das Verfahren richtet sich gegen zwei Mitarbeitende der Titlis-Bergbahnen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung sowie der Störung des öffentlichen Verkehrs.
  • Aufgrund der bisherigen Ergebnisse besteht der Verdacht, dass beim Betrieb der Anlage Sorgfaltspflichten verletzt worden sind.

Insbesondere werde geprüft, ob sicherheitsrelevante Vorgaben und Abläufe ausreichend beachtet worden seien, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Die Untersuchung richte sich gegen einen Technischen Leiter sowie einen weiteren Mitarbeiter der Bergbahnen.

Umgestürzte rote Gondel im Schnee.
Legende: Bei dem Gondelunglück vom vorletzten Mittwoch kam eine Person ums Leben. Zur Zeit des Unglücks gab es im beliebten Skigebiet starke Windböen. Keystone/Kantonspolizei Nidwalden

Am 18. März hat sich eine Gondel des «Titlis Xpress» im Gebiet Trübsee-Stand vom Seil gelöst und ist in unwegsames Gelände abgestürzt. Eine 61 Jahre alte Frau kam ums Leben.

Nach bisherigen Erkenntnissen dürfte die Gondel wegen des Winds gegen einen Mast geprallt und mit einem Teil der Rollenbatterie kollidiert sein. In der Folge dürfte sich die Klemme, welche die Gondel am Förderseil fixierte, gelöst haben.

«Sorgfaltspflichten verletzt»

Die Nidwaldner Staatsanwaltschaft habe seit dem Unfall umfassende Beweiserhebungen vorgenommen. Es seien Spuren gesichert, technische und betriebliche Unterlagen ausgewertet und meteorologische Daten analysiert worden. Zudem seien Zeugen und Beteiligte einvernommen worden.

Die Staatsanwaltschaft kam dabei offenbar zum Schluss, dass die Bahnbetreiberin Fehler gemacht haben könnte. Es bestehe der Verdacht, dass «angesichts der herrschenden meteorologischen Bedingungen Sorgfaltspflichten verletzt» worden seien, teilte sie mit.

Es gilt die Unschuldsvermutung

Deswegen wurde gegen die beiden Mitarbeitenden der Bahnen eine Strafuntersuchung eröffnet. Es werde insbesondere geprüft, ob sicherheitsrelevante Vorgaben und Abläufe ausreichend beachtet worden seien, teilte sie mit. Für die Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung.

Die Nidwaldner Straf­unter­suchungs­behörden steht nach eigenen Angaben mit der Schweizerischen Sicher­heits­unter­suchungs­stelle (Sust) und weiteren Fachstellen im Austausch. Es würden weitere Beweise erhoben und Einvernahmen geführt, teilten sie mit.

SRF 4 News, 27.03.2026, 17:30 Uhr ; 

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