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Session Späte Genugtuung für die Opfer von Behörden

Das Unrecht, das administrativ versorgten Menschen angetan wurde, soll gesetzlich anerkannt werden. Der Nationalrat hat die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt und ein Gesetz gutgeheissen, das die betroffenen Personen rehabilitiert.

Menschen, die bis 1981 wegen «Arbeitsscheue», «Liederlichkeit» oder «lasterhaften Lebenswandels» in Strafanstalten und Psychiatrien eingewiesen wurden, sollen rehabilitiert werden. Der Ständerat hiess den entsprechenden Entwurf gut. «Das Gesetz kommt sehr spät, aber es kann noch für Tausende, die dieses Schicksal erlitten haben, wirken», sagte Paul Rechsteiner (SP/SG), Initiant des Gesetzes.

Gebäude der Strafanstalt Hindelbank im Schnee mit Zaun um das Gelände.
Legende: Frauenstrafanstalt Hindelbank: Hier wurden Frauen wegen «Liederlichkeit» festgehalten. Keystone

Akteneinsicht vor Ablauf der Frist

Finanzielle Wiedergutmachungen enthält das Gesetz nicht. Es anerkennt aber, dass administrativ Versorgten Unrecht zugefügt worden ist. Sie sollen einfach und kostenlos Zugang zu Akten, die sie betreffen, erhalten. Die Vorgänge sollen zudem von unabhängigen Experten aufgearbeitet werden.

Der Ständerat hatte gestern auf Antrag der Rechtskommission eine Schutzfrist von 80 Jahren für diese Akten aus dem Gesetz gestrichen. Der Nationalrat schloss sich diesem Beschluss an. Die Vorlage ist nun bereit für die Schlussabstimmung.

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