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Solothurner Gerichtsprozess 19-Jähriger soll junge Frau «aus Neugier» getötet haben

  • Ein heute 22-jähriger Schweizer muss sich am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern wegen Mordes verantworten.
  • Er soll ihm eine zuvor unbekannte junge Frau in Bellach SO aus «Neugier» getötet haben.
  • Der Mann griff die Frau mehrfach an, bis sie starb.
  • Er habe besonders skrupellos gehandelt, sagt die Staatsanwaltschaft.

Angeklagt ist der junge Mann wegen Mordes und weiteren Delikten, wie etwa grober Verletzung von Verkehrsregeln oder Vergehen gegen das Waffengesetz. Der Hauptanklagepunkt, Mord, sei gerechtfertigt, weil der Schweizer besonders skrupellos vorgegangen sei, sagt die Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift.

Ländliche Landschaft mit Häusern, Feldern und dekorativen Pflanzen am Strassenrand.
Legende: Am Tatort im solothurnischen Bellach erinnern Herzen an die verstorbene Frau. SRF/Marco Jaggi

Der Beschuldigte wollte gemäss Anklageschrift am 8. April 2023 in einem Lieferwagen an jenem Abend nach Basel an eine Party. «Da sich dieses Vorhaben nicht umsetzen liess, fuhr der Beschuldigte über die Autobahnen A2, A1 und A5 zurück in Richtung seines Domizils.»

Auf der Heimfahrt kam ihm bei einem Kreisel der Gedanke, «wie es wohl ist, jemandem das Leben zu nehmen», heisst es in der Anklageschrift weiter.

Junge Frau als Zufallsopfer

Kurz darauf sah er sein Opfer. Eine junge Frau, die mit dem E-Bike auf dem Nachhauseweg zu den Grosseltern war. «Der Beschuldigte entschloss sich kurzum, dem (Zufalls-)Opfer zu folgen, um dieses umzubringen.»

Er wendete mit seinem Lieferwagen und verfolgte die Frau. Er fuhr ihr von hinten ins E-Bike, worauf sie stürzte. Sie konnte unverletzt aufstehen. Überrascht, dass das Opfer nicht tot war, rannte er zu ihr und versuchte, sie zu schlagen. Sie konnte die Schläge abblocken und rannte davon.

Vorsätzlich und skrupellos

Der 19-Jährige verfolgte die Frau und holte sie ein. «Auf dem Feld würgte der Beschuldigte das Opfer für zirka 20 Sekunden, bis dieses regungslos war», schreibt die Staatsanwaltschaft. Er ging zurück zum Lieferwagen und lud das E-Bike des Opfers ein. Als er von Weitem sah, wie sich das Opfer aufrappelte, entschloss er sich, die Frau zu überfahren.

Er kollidierte mit dem kauernden Opfer. Der Beschuldigte versuchte vor- und rückwärtszufahren, was ihm misslang. Die Frau wurde unter der Vorderachse des Lieferwagens eingeklemmt und wurde vom Gewicht des Lieferwagens erdrückt und verstarb.

Angehörige verfolgen Gerichtsprozess

Der Mann habe besonders skrupellos und vorsätzlich gehandelt, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Er hätte mehrfach vom Tötungsentschluss «zurücktreten» können. Der Mann zeige keine Reue.

Historisches weisses Gebäude mit Bäumen und wenigen Menschen davor bei blauem Himmel.
Legende: Im Bild ist das Solothurner Obergericht, wo die Verhandlung aus organisatorischen Gründen stattfindet. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Solothurn-Lebern. SRF/Christoph Studer

Welche Strafanträge Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellen, ist noch nicht bekannt. Der Mann befindet sich seit drei Jahren im vorzeitigen Strafvollzug. Angehörige des Opfers verfolgen die Verhandlung vor Ort. Total sind in der Anklageschrift 10 Zivilklägerinnen und -kläger aufgeführt.

Einschätzung der Gutachterin

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Der Angeklagte habe zuerst von Stimmen gesprochen, die er gehört habe. Das würde zu einer schizophrenen Störung passen, sagte die Gutachterin vor Gericht. Allerdings zeige der Mann keine Symptome, die auf eine solche Störung hindeuten würden.

Er habe wohl eine Persönlichkeitsstörung, sei stark selbstbezogen und unsicher. Die Freude an der Dominanz habe bei der Tat wohl eine Rolle gespielt, vermutet die Gutachterin. Der Mann sei teilweise zielgenau vorgegangen, das spreche gegen ein impulsives Verhalten.

Der Angeklagte habe Gewaltphantasien. Eine Behandlung sei schwierig und dürfte sich länger hinziehen, sagte die Gutachterin vor Gericht.

Zu Fragen nach dem «warum» macht der Angeklagte vor Gericht keine Aussagen. Er gab an, in den Monaten zuvor Drogen konsumiert zu haben. Dass die Öffentlichkeit in ihm ein Monster sehe, könne er nachvollziehen, sagte er vor Gericht.

Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Das Urteil wird nächste Woche erwartet.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 22.6.2026, 6:31 Uhr ; 

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