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Staatshaftung Jenische: Verbrechen gegen Menschlichkeit verjähren nicht

Als Opfer von Verbrechen gegen die Menschlichkeit könnten Jenische von Gemeinden oder Kantonen Schadenersatz verlangen. Warum manche jedoch zuwarten.

Diese Woche erscheint die Biografie der Jenischen Uschi Waser. Als Kind wurde sie ihren Eltern weggenommen – zwischen den 1920er- und 1970er-Jahren entzog die Stiftung Pro Juventute mit Unterstützung der Behörden hunderten jenischen Familien ihre Kinder. Vor genau einem Jahr stufte der Bundesrat dies als «Verbrechen gegen die Menschlichkeit» im Sinne des Völkerrechts ein. Was sind mögliche Folgen?

Sibilla Bondolfi

Gerichtskorrespondentin

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Sibilla Bondolfi ist seit 2023 Gerichtskorrespondentin von Radio SRF. Davor hat sie für den zehnsprachigen Online-Dienst Swissinfo gearbeitet. Sie ist promovierte Juristin im Bereich Verfassungsrecht und Menschenrechte.

Können Jenische den Staat verklagen?

Ansprüche gegenüber dem Staat verjähren eigentlich nach zehn Jahren. Wenn jedoch ein Schaden durch eine Straftat entstanden ist, ersetzt die strafrechtliche Verjährung diese Frist. Weil Verbrechen gegen die Menschlichkeit unverjährbar sind, bestehen für Betroffene durchaus Erfolgschancen mit Klagen gegen Gemeinden oder Kantonen, bei denen fehlbare Beamte angestellt waren. Solche Verfahren könnten jedoch die Fronten verhärten. Betroffene warten deshalb zu, um politischen Lösungen den Vorrang zu geben.

Jenische Volksgruppe

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Zwei kleine Mädchen mit ihrem Vater vor einem Holzwohnwagen
Legende: Eine jenische Familie vor ihrem Wohnwagen auf einer undatierten Aufnahme aus der Schweiz. KEYSTONE/Str

Mit dem Begriff «Jenische» bezeichnen sich Fahrende und deren sesshafte Nachkommen in der Schweiz, Deutschland und Österreich. Manche haben Sinti- und Roma-Vorfahren und verstehen sich als Stamm innerhalb der Roma, andere betonen die Eigenständigkeit der jenischen Kultur und Sprache. Im 19. und 20. Jahrhundert versuchten die Behörden, die Jenischen zur Sesshaftigkeit «umzuerziehen». Seit den 1980er-Jahren bemühen sich Selbsthilfeorganisationen der Jenischen um Wiedergutmachung. Heute leben schätzungsweise 100'000 Personen jenischer Herkunft in Westeuropa, davon rund 35'000 in der Schweiz. Etwa 10 Prozent von ihnen pflegen noch eine fahrende Lebensweise.

Quelle: Historisches Lexikon der Schweiz

Was wäre der Vorteil politischer Lösungen?

Auf politischer Ebene können kollektive Entschädigungen beschlossen werden, die allen Betroffenen zugutekommen – nicht nur jenen, die ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Politische Lösungen gehen auch über finanzielle Fragen hinaus: Sie ermöglichen eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, leisten einen Beitrag zu einer «moralischen Wiedergutmachung» und sprechen auch heutige Probleme an – sie wirken auch in die Zukunft.

Stand des Dialogs auf Bundesebene

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Das Innendepartement führt mit Opfern der Verbrechen gegen die Menschlichkeit an Jenischen und Sinti einen Dialog. Nach Angaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) haben bis heute fünf Sitzungen mit der Dialoggruppe stattgefunden. Es seien weitere Austausche zwischen BAK, Fachstelle für Rassismusbekämpfung und einer Delegation von Jenischen und Sinti/Manouches geplant. Zum Inhalt des Dialogs und zu den Ergebnissen will sich das BAK nicht äussern. Das EDI wird im Sommer den Bundesrat über den Dialog und den Bedarf nach allfälligen weiteren Massnahmen zur Aufarbeitung der Vergangenheit informieren. Alle Berichte, die für die Meinungsbildung des Bundesrates verwendet werden, sind vorerst geheim und werden erst nach der Positionierung des Bundesrates herausgegeben.

Quelle: Bundesamt für Kultur

Was läuft auf kantonaler Ebene?

In mehreren Kantonen gibt es Bestrebungen, Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen – nicht nur aus jenischen Familien, sondern generell – zu entschädigen. Im Kanton Zürich etwa erhalten Betroffene einen einmaligen Solidaritätsbeitrag von 25’000 Franken. Auch Schaffhausen hat eine entsprechende gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Schwyzer Regierungsrat hingegen lehnt eine finanzielle Wiedergutmachung ab, wie er in der Beantwortung einer Interpellation darlegte. Anlässlich der parlamentarischen Beratung dieses Vorstosses haben Vertreter der Mitte, SP, Grüne und GLP einen weiteren Vorstoss angekündigt, der eine gesetzliche Grundlage für die finanzielle Wiedergutmachung fordert. Und das «Netzwerk Allein- und getrennt erziehende Mütter Schweiz» – alleinerziehende Mütter waren besonders häufig betroffen – reagierte mit einem offenen Brief auf die Haltung des Schwyzer Regierungsrats.

Familie vor Planwagen auf historischer Fotografie.
Legende: Eine jenische Familie mit einem Planwagen, undatierte Aufnahme aus der Schweiz. KEYSTONE/PHOTOPRESS-ARCHIV/Str

Kann man Jenische und andere Opfer gleichsetzen?

Die Zusammenfassung jenischer Opfer mit anderen Betroffenen von Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen ist umstritten. Zwar ähneln sich viele Schicksale, und teilweise überschneiden sich die begangenen Verbrechen, doch identisch sind sie nicht – vor allem, was die dahinterstehenden Absichten betrifft. Ziel des Programms «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» war es nämlich, die fahrende Lebensweise zu eliminieren – man wollte eine «Schweiz ohne Fahrende». Das unterscheidet sich grundlegend von Kindswegnahmen aufgrund von Armut, Vernachlässigung oder Witwenschaft. Der Bund liess deshalb sogar prüfen, ob ein Genozid vorliegt, ob also die Absicht bestand, Jenische und Sinti auszulöschen. Das Rechtsgutachten verneinte dies zwar im Ergebnis – weil keine Absicht zur physischen Vernichtung bestand –; in der Forschung ist die Frage aber noch nicht abschliessend geklärt.

Tagesgespräch, 20.02.2026, 13 Uhr ; 

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