- Der Waadtländer Bildungsdirektor Frédéric Borloz teilte den Schulen vor den Wahlen 2023 mit, dass politische Debatten zehn Wochen vor einer Wahl per sofort verboten sind.
- Mit dieser Richtlinie wollte er Stimmenfang während des Wahlkampfs verhindern und die Neutralität der Schule wahren.
- Jetzt erklärt das Bundesgericht dieses Reglement in einem Leitentscheid für rechtswidrig.
Politik ist seine Passion: Ein Lehrling, der Mitglied in der SP ist, wollte vor den nationalen Parlamentswahlen 2023 an seiner Berufsschule ein Streitgespräch organisieren zwischen Kandidierenden der FDP, der SVP, der SP und der Grünen. Doch seine Schule verbot ihm das.
Im Kanton Waadt gibt es nämlich ein Reglement, das Wahldebatten an Schulen in den zehn Wochen vor einem Wahltermin verbietet. Der Schüler wehrte sich – doch alle kantonalen Instanzen bestätigten das Verbot des Streitgesprächs.
Verstoss gegen Bundesverfassung
Nicht so das Bundesgericht: Es gibt dem Schüler in einem heute publizierten Leitentscheid recht und hebt das Verbot auf. Das Waadtländer Verbot von politischen Streitgesprächen an Schulen verstösst nämlich gegen die Bundesverfassung.
Laut Bundesgericht sind die Meinungs- und Versammlungsfreiheit wichtig, damit Menschen sich frei eine politische Meinung bilden können. Solche Streitgespräche sind also wichtig für die Demokratie. Sie dienen laut den Richterinnen und Richtern auch der Ausbildung der Jugendlichen und gehören deshalb zum Auftrag der Schule.
Die Angst, Parteien könnten vor Wahlen an Schulen auf Stimmenfang gehen, versteht das Bundesgericht hingegen nicht. Ein solches Risiko sei nicht erkennbar. Der Wille, andere zu überzeugen, sei die eigentliche Grundlage der politischen Auseinandersetzung. Die Schülerinnen und Schüler der Berufsschule seien bereits volljährig und dürften sehr wohl in der Lage sein, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Kanton Waadt passt Richtlinien an
Weil der Berufsschüler zudem Kandidierende verschiedener Parteien eingeladen hatte, schliesst das Bundesgericht politische Propaganda aus – es sei ja keine einseitige Wahlveranstaltung. Im Ergebnis kommt das Bundesgericht zum Schluss: Das Verbot von Wahldebatten an Schulen sei unverhältnismässig und damit rechtswidrig.
Der Kanton Waadt teilt mit, er habe die Richtlinien wegen des Urteils bereits angepasst. Neu seien Debatten dieser Art nicht komplett verboten, müssten aber von den Schulleitungen bewilligt werden – um sicherzustellen, dass sie ausgewogen und fair moderiert seien.