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Telefonüberwachungen Strafverfolger wehren sich gegen Gebührenverdoppelung

Recherchen von SRF zeigen: Der Bund will die Gebühren für das Abhören von Telefongesprächen verdächtiger Personen massiv erhöhen. Dies stösst auf Kritik. Die Strafverfolger in den Kantonen wollen die geplante Gebührenerhöhung nicht einfach so hinnehmen. Man müsse sonst Überwachungen kürzen.

Mithören, wenn Terror-Verdächtige Pläne schmieden. Mithören, wenn der nächste Drogendeal aufgegleist wird. Wenn Ermittler eine Telefonüberwachung wollen, dann stellen sie beim Bund dafür einen Antrag. Über 3000 Telefon-Anschlüsse wurden so letztes Jahr angezapft. Kosten der Abhöraktion pro Anschluss: rund 2500 Franken – künftig könnten es 5000 Franken sein. Das heisst: Eine Verdoppelung.

Entschieden hat das der Bundesrat zwar noch nicht, aber bundesintern ist die Diskussion voll im Gang. Denn: Die aktuellen Abhör-Gebühren deckten nur die Hälfte der effektiven Kosten, wird argumentiert. Und die Überwachungstechnologie werde derzeit modernisiert, sagt Nils Güggi vom zuständigen Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr: «Der Bund investiert viel Geld. Das bedeutet bessere Systeme für Polizei und Staatsanwaltschaften.»

Das würde für uns grosse Probleme geben.
Autor: Rolf Grädel Staatsanwalt

Aber aus den Kantonen kommt Widerstand gegen den Aufschlag bei den Abhör-Gebühren: «Das würde für uns grosse Probleme geben», erklärt der Präsident der Staatsanwälte-Konferenz, Rolf Grädel. Grund dafür: Die zahlreichen kantonalen Sparprogramme, bei der auch die Justiz kaum ungeschoren davon kommen wird – etwa im Kanton Bern: «Wir müssten uns genau überlegen, wo wir noch Überwachungsmassnahmen durchführen und wie lange wir diese ansetzten», so der Berner Grädel.

Überwachungsdauer kürzen

Könnte das dazu führen, dass Kriminelle künftig davon kommen, nur weil man das Geld für die Telefonüberwachung nicht aufwerfen will? Das dürfe natürlich nicht passieren, sagt Rolf Grädel, aber: «Wahrscheinlich würden wir Überwachungsphasen abkürzen. Im Fall eines Drogendealers könnte das nun bedeuten, dass man ihm nur vier Kilogramm Kokain nachweisen könnte und nicht fünf.» Das würde also nicht dazu führen, dass jemand der Strafverfolgung ganz entgehe. Und sonst müsse man halt einsehen, «dass wir die Sparvorgaben der Regierung nicht einhalten können.»

Bereits nächste Woche beschäftigen sich die Schweizer Staatsanwälte mit dem brisanten Geschäft «Abhör-Gebühren». Und Grädel und seine Kollegen hoffen dabei auf politische Schützenhilfe durch die kantonalen Justiz-und Polizeidirektoren im Kampf gegen die Gebühren-Pläne von Bundesbern.

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