- Das Bundesgericht hat das Bundesverwaltungsgericht wegen jahrelang hängiger Asylverfahren gerügt.
- Es ortet strukturelle Mängel und fordert einen Plan zum Abbau der Pendenzen, wie es mitteilte.
Anlass für die Rüge waren zwei Aufsichtsanzeigen von Asylsuchenden. Deren Beschwerden sind seit Herbst 2021 beim Bundesverwaltungsgericht hängig.
Laut einer Stellungnahme des Bundesverwaltungsgerichts waren bei ihm per Ende November 2025 insgesamt 144 Asylfälle seit über 50 Monaten pendent. Das Bundesgericht wertete diese hohe Zahl als Hinweis auf strukturelle Mängel, obwohl bereits Massnahmen ergriffen worden seien.
Konkret kritisierte das höchste Gericht eine ungenügende Priorisierung der alten Fälle. Es fehle an einer wirksamen Strategie und einer ausreichenden Steuerung der Ressourcen. Das Bundesgericht hat das Bundesverwaltungsgericht nun angewiesen, eine Strategie mit einem konkreten Zeitplan zum Abbau der Altfälle vorzulegen.