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Swiss droht Kunden wegen Rückforderung von Gebühren
Aus Espresso vom 31.08.2016. Bild: Keystone
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Schweiz Swiss droht Kunden wegen Rückforderung von Gebühren

Wer bei Swiss mit Master Card oder Visa bezahlt, muss eine Extragebühr bezahlen. Diese kann der Kunde aber von seinem Kartenherausgeber zurückverlangen, weil sie nicht den Regeln von Visa und Master Card entspricht. Tut er dies, muss er allerdings damit rechnen, dass Swiss ihn nicht mehr bedient.

Die Extragebühr für Kundinnen und Kunden, welche mit einer Visa- oder Masterkarte bezahlen, sollte es in der Praxis eigentlich gar nicht mehr geben. Seit einem Entscheid der Wettbewerbskommission vor gut einem Jahr haben die grossen Kreditkartenlizenzgeber Mastercard und Visa diese Gebühr verbieten lassen. Das heisst, eigentlich dürften Firmen und Unternehmen keinen Kreditkartenzuschlag mehr verlangen.

Swiss hält sich nicht daran

Völlig unbeeindruckt von dieser Regeländerung ist die Fluggesellschaft Swiss. Wie ein «Espresso»-Hörer kürzlich erlebte: «Bei der Buchung von zwölf Flügen nach Stockholm realisierte ich erst gegen Ende der Buchung, dass mir noch zwölf Mal elf Franken Kreditkartenzuschlag berechnet wird.»

132 Franken Strafgebühr, weil ein Kunde mit Kreditkarte bezahlt. Unterdessen hat die Fluggesellschaft die Berechnung des Zuschlags zwar so angepasst, dass er jeweils mit 1,65 Prozent des Ticketpreises zu Buche schlägt. Aber: Die Gebühr bleibt.

Die Kartenherausgeber bezahlen die Gebühr an die Kunden zurück

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Reaktionen auf die Gebühren-Politik der Swiss
aus Espresso vom 01.09.2016. Bild: Keystone
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Über diese sture Haltung gewisser Unternehmen ärgern sich die Kartenherausgeber, Viseca und Swisscard, gehörig. Nadine Geissbühler, Mediensprecherin bei Viseca, erklärt, dass ihre Kunden die diskriminierende Gebühr bei Viseca zurückverlangen können.

Man habe ein entsprechendes Formular bereitgestellt und beobachte, dass die Zahl der Rückforderungen in den letzten Monaten deutlich zugenommen habe. Im Gegenzug würde Viseca dieses Geld sofort beim Verursacher, in diesem Fall bei der Swiss, zurückverlangen: «Bezüglich Swiss können wir so viel sagen, dass sämtliche Rückforderungen erfolgreich waren», so die Viseca.

Die Rückforderung der Gebühr könnte zur Folge haben, dass ein Kunde keine neuen Tickets mehr buchen kann, bis er den offenen Betrag bezahlt.
Autor: Swiss

Das heisst also im Klartext: Swiss verlangt einen Kreditkartenzuschlag. Diesen können Kunden von ihren Kartenherausgebern zurückverlangen. Und die Kartenherausgeber holen die Gebühr wieder bei der Swiss zurück. Ein absurder Kreislauf.

Swiss holt zum Gegenschlag aus

Das Konsumentenmagazin «Espresso» von Schweizer Radio wollte von Swiss wissen, was die Fluggesellschaft zu diesem eigenartigen Kreislauf der Kreditkartengebühr meint. Sie schreibt uns, dies sei ein Weg, den einige Kunden gingen, indem sie die Gebühr unrechtmässig zurückverlangten und so diese letztendlich nicht zahlten. Unrechtmässig deshalb, weil der Kunde aus Sicht der Swiss die Vertragsbedingungen nicht einhalte.

Bei der Fluggesellschaft überlege man sich nun Massnahmen dagegen: «Beispielsweise könnte die Rückforderung der Gebühr zur Folge haben, dass ein Kunde keine neuen Tickets mehr buchen kann, bis er den offenen Betrag bezahlt.»

«Espresso» rät: Unbedingt jeden Zuschlag zurückfordern

1. Melden Sie sich direkt beim Verkäufer und beschweren Sie sich über die Zusatzgebühr.

2. Nützt dies nichts: Wenden Sie sich an die Banken, beziehungsweise an deren Kreditkarten-Dienstleister Viseca oder Swisscard. Dort lässt sich ein Beanstandungsformular herunterladen. Dieses ausfüllen, unterschreiben und – wichtig! – zusammen mit der Kreditkartenrechung an die angegebene Adresse schicken oder das Ganze faxen.

Achtung: Die Beanstandung muss innerhalb von 30 Tagen erfolgen, auf der Rechnung sollte die Zusatzgebühr klar ausgewiesen sein, und es können nur Zahlungen innerhalb der Schweiz beanstandet werden, da im Ausland wieder andere Regeln für solche Gebühren gelten.

Sonderfall Postfinance: Hier muss kein Formular ausgefüllt werden. Es genügt eine unterschriebene Kopie der betreffenden Rechnung und die Bitte um Rückerstattung. Diese muss man an Postfinance schicken. Es gelten die gleichen Bedingungen (30-Tage-Frist etc.) wie bei den Banken.

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