- Der Bundesrat will Facebook, X, Tiktok und Google Auflagen machen.
- Sie sollen Nutzerinnen und Nutzern künftig ein Verfahren anbieten müssen, mit dem diese bestimmte, mutmasslich rechtswidrige Inhalte unkompliziert melden können.
- Der Vorschlag des Bundesrats geht jetzt in die Vernehmlassung.
Die Landesregierung hat das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen in die Vernehmlassung geschickt – gut anderthalb Jahre später als zunächst angekündigt. Die Einführung der Regulierung sei frühestens für 2029 geplant.
Bereits im April 2023 hatte der Bundesrat bekanntgegeben, dass eine Regulierung grosser Plattformen angestrebt werde. Unter anderem wegen des US-Zollstreits wurde das Geschäft seither mehrmals verschoben.
Nur die ganz Grossen sind betroffen
Der nun präsentierte Vorentwurf beschränkt sich auf sehr grosse Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen. Diese beeinflussten aufgrund ihrer Reichweite die öffentliche Debatte und Meinungsbildung stark, schreibt der Bundesrat.
Nach heutigem Stand beträfe das Gesetz demnach fünf bis fünfzehn ausländische Unternehmen. Diese Tech-Giganten sollen nach den Plänen des Bundesrats künftig gesetzlich zu mehr Fairness und Transparenz verpflichtet werden. Die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer im digitalen Raum sollen damit gestärkt werden.
Heute legen die wenigen international tätigen Konzerne wie Alphabet mit Google und Youtube, Meta mit Facebook und Instagram, Tiktok und X ihre Regeln privat fest. «Sie tragen auch zur Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten bei oder löschen Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern nach nicht erkennbaren Regeln», schreibt der Bundesrat.
Freiwillige Regeln reichen nicht
Künftig sollen grosse Plattformen eine elektronische Anlaufstelle und eine Rechtsvertretung in der Schweiz bezeichnen müssen. Aufrufe zu Hass, Verleumdungen, Beschimpfungen und Diskriminierungen sollen Nutzende so einfacher melden können. Zudem sollen die Plattformen bei der Entfernung von Inhalten und der Sperrung von Konten die betroffenen Personen informieren und die Entscheidungen begründen müssen.
Auch sollen sie ein internes Beschwerdeverfahren zur Verfügung stellen und bei Streitigkeiten an einer aussergerichtlichen Streitbeilegung mitwirken müssen. Für die Nutzerinnen und Nutzer soll die Streitbeilegung kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr verfügbar sein.
Mildere Regulierung als in der EU
In der EU gilt seit 2022 der sogenannte Digital Services Act (DSA), um Menschen auch im digitalen Raum besser zu schützen. Konkret müssen grosse Plattformen und Suchmaschinen Nutzenden die Möglichkeit geben, illegale Inhalte online zu melden. Die nun vom Bundesrat geplanten Regeln sind milder. Der Geltungsbereich der Schweizer Regulierung ist enger gefasst, als derjenige der EU.
Um die Meinungsfreiheit zu schützen, ist in der Schweiz keine direkte Regelung spezifischer Inhalte vorgesehen. Das dürfte auch mit kritischen Stimmen bei der Ausarbeitung der Vorlage zusammenhängen.
Auch die Ankündigung der USA, Sanktionen gegen ausländische Regulierungen zu prüfen, wenn diese amerikanische Tech-Unternehmen mit aus ihrer Sicht diskriminierender oder unverhältnismässiger Regulierung oder Bussen konfrontieren, dürfte eine Rolle gespielt haben. Der Bundesrat erachtet das Risiko einer Vergeltungsmassnahme derzeit als klein, wie er schreibt.