Das ist passiert: Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) hat bei der Walliser Kantonsregierung eine Beschwerde eingereicht. Das bestätigte es gegenüber dem «Walliser Boten». Es geht um einen Wolf, der am 3. Mai in der Gemeinde Staldenried VS geschossen wurde. Der Walliser Staatsrat gab den Wolf zum Abschuss frei, nachdem er innert weniger Wochen sieben Nutztiere gerissen hatte.
Deshalb klagt das Bafu: Der Walliser Staatsrat gab den Wolf zum Abschuss frei, weil er davon ausging, dass es sich um ein Tier ohne Rudel handelte. Dies zweifelt das Bafu an: Aus seiner Sicht handelt es sich um ein Elternteil des Nanztal-Rudels. Über den Abschuss von Rudeltieren kann aber nur der Bund entscheiden – und sie dürften nur zwischen Juni und Januar geschossen werden.
Das BAfU gebärdet sich oberbürokratisch.
Das sagt die Walliser Regierung: Staatsrat Christophe Darbellay verteidigt den Abschuss im «Walliser Boten»: «Das Bafu gebärdet sich oberbürokratisch, wir aber machen Entscheide im Terrain», so Darbellay. Die Rudelzugehörigkeit des Wolfes sei nicht bestätigt gewesen, und man stütze sich auf die Einschätzung von Biologen vor Ort. «Es geht auch um die Rettung der Landwirtschaft.» Der Wolfsdruck habe dazu geführt, dass bereits 20 Prozent der Walliser Schafalpen aufgegeben wurden.
Diese Konsequenzen drohen: Eine direkte Strafe muss der Kanton Wallis nicht fürchten. Das Bafu pocht aber auf ein «Feststellungsinteresse» und will den Abschuss nachträglich als rechtswidrig einstufen lassen. Das könnte zur Folge haben, dass der Bund dem Kanton Wallis künftig genauer auf die Finger schaut und Abschussbewilligungen schwieriger werden.
So geht es weiter: Der Walliser Staatsrat muss nun über die Beschwerde des Bafu entscheiden. Wenn er nicht darauf eintritt, kann das Bafu die Sache ans Kantonsgericht weiterziehen. Und dieser Entscheid ist dann in letzter Instanz vor dem Bundesgericht anfechtbar.