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Urteil des Bundesgerichts Grossbrand Spreitenbach von 2022: Niemand haftet für Schaden

  • Ein aktueller Entscheid des Bundesgerichts weist die Klage einer GmbH ab.
  • Ihre Hanfproduktion wurde beim Grossbrand von Spreitenbach 2022 zerstört. Der Brand brach im Industriegebiet aus.
  • Nun sagt das höchste Schweizer Gericht, es hafte niemand für den Schaden.
  • Die Brandursache wurde nicht geklärt, deshalb entfalle die Haftung.

Im Mai 2022 brannte es in Spreitenbach AG in einem Industriegebiet. 30 Meter hoch schossen die Flammen in die Höhe. Der Brand war weitherum sichtbar, auch von der Autobahn A1 aus. Insgesamt 200 Feuerwehrleute standen damals im Einsatz, 7 Personen mussten wegen Rauchgasvergiftungen behandelt werden. Der Schaden lag bei rund 20 Millionen Franken.

Grosse Zerstörung nach Brand in Spreitenbach im Mai 2022

Gebrannt hatte es in einer Lagerhalle, in der unter anderem Bitumen gelagert wurde – ein Strassenbaumaterial, das als Bindemittel im Strassenbau (Asphalt) dient.

Die Halle wurde beim Brand komplett zerstört. Aber auch benachbarte Betriebe wurden durch das Feuer und herumfliegende Teile beschädigt. Eine Nachbarsfirma ging deshalb bis vor Bundesgericht. Sie wollte einen Teil des Schadens erstattet bekommen. Das Handelsgericht wies die Beschwerde ab. Und nun hat auch das Bundesgericht das Urteil des Handelsgerichts bestätigt, berichtet die Aargauer Zeitung.

Ladegerät des Staplers schuld am Brand?

Die Brandermittler untersuchten gemäss Bericht folgende Brandursachen: eine chemisch-biologische Ursache, ein Defekt an Fahrzeugen, menschliches Fehlverhalten, Brandstiftung sowie eine technische Ursache. «Sämtliche genannten Ursachen mit Ausnahme der technischen Ursache seien ausgeschlossen worden», heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Es sei wahrscheinlich, dass der Brand durch ein Ladegerät eines Staplers oder einen Kurzschluss des zuführenden Kabels ausgelöst wurde. Es sei aber nicht klar, ob die Spuren an den Kabelrückständen den Brand ausgelöst haben, oder erst durch das Feuer entstanden sind, heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Der Ermittlungsbericht schliesse die Brandstiftung zwar «nicht komplett» aus, führe aber überwiegende Indizien an, die für einen Kurzschluss als Brandursache sprächen – wie den Ort des Brandausbruchs, hält das Bundesgericht fest. Am Schluss stellte die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen ein, ohne Resultat.

Nachbarsfirma mit Hanfproduktion

Das wollte eine GmbH jedoch nicht akzeptieren. Sie wehrte sich bis vor Bundesgericht. Sie verlangte von der Firma, bei der der Brand ausgebrochen war, einen Teil des Schadens zu bezahlen. Sie verlangte über 54'000 Franken. Der ganze Schaden der GmbH belief sich auf rund 1.5 Millionen Franken.

Die betroffene GmbH hatte einen Gewerberaum im ersten und einen Lagerraum im zweiten Obergeschoss nebenan gemietet. Dort produzierte und vertrieb die Firma «Hanfprodukte aller Art», heisst es im Bundesgerichtsurteil.

Cannabis-Pflanzen unter künstlicher Beleuchtung in Innenanbau.
Legende: Eine Hanfproduktion braucht Platz und genügend Strom. (Symbolbild) Keystone/Kantonspolizei Solothurn

Lager, Produktion und das gesamte Inventar der GmbH wurden durch den Brand zerstört. Zunächst versuchte die GmbH sich aussergerichtlich mit der Firma zu einigen. Als das nicht gelang, klagte sie vor dem Handelsgericht und zuletzt vor Bundesgericht. Doch auch das half dem Unternehmen nicht.

«Weil der Brand nicht auf menschliches Versagen mit der Nutzung oder Bewirtschaftung des Grundstücks zurückzuführen ist, entfällt die Haftung», hält das Bundesgericht in seinem Urteil fest. Das Handelsgericht habe die Klage zu Recht abgewiesen.

Regionaljournal Aargau Solothurn, 30.12.2025, 12:03 Uhr ; 

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