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Urteil im Rocker-Prozess Achtjährige Freiheitsstrafe für Rocker-Chef in Genf

  • Das Genfer Strafgericht hat ein Mitglied des Motorradclubs Bandidos wegen versuchter Tötung zu acht Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte das Feuer in einem Genfer Restaurant eröffnet.
  • Ein Mitglied der Hells Angels, das das Feuer erwidert hatte, wurde vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen. Er erhielt 30 Monate wegen Schlägerei und Verstoss gegen das Waffengesetz.
  • Der beim Schusswechsel verletzte Hells Angel wurde wegen Raufhandels mit 14 Monaten bedingt bestraft.

Die Rivalität zwischen den Motorradclubs Hells Angels und Bandidos gipfelte in der Nacht vom 22. Mai im Restaurant «L’Epi doré» in der Genfer Innenstadt in einer Schiesserei. Dabei wurde ein Mitglied der Hells Angels verletzt. Nach dem Schusswechsel von beiden Seiten begann eine wilde Schlägerei. Nur durch ein Wunder blieben die mehreren Dutzend unbeteiligten Gäste unverletzt, als Biergläser, Stühle und Tische durchs Lokal flogen.

Die Eskalation

Im Lokal befanden sich an diesem Abend mehrere Bandidos, als Mitglieder der Hells Angels eintraten. Erstere versuchten erfolglos, die Eindringlinge mit Pfefferspray zu vertreiben. Darauf zückte der 33-jährige Bandidos-Präsident hinter der Bar seine Pistole und feuerte zwei Schüsse in Richtung der Hells Angels ab.

Eine Kugel streifte das Gilet eines Hells Angels, die andere Kugel landete im Intimbereich eines anderen. Der nicht getroffene Hells Angels schoss daraufhin mit einer Pistole zurück. Die Kugeln blieben in einer Säule stecken.

Acht Jahre für Bandidos-Präsident

Der Bandidos-Präsident wurde nun vor Genfer Strafgericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt, wegen versuchter Tötung, illegalem Waffenbesitz und Raufhandels. Vier Jahre Untersuchungshaft werden ihm angerechnet.

Der Bandido-Präsident habe den Tod seines Hells Angels-Widersachers in Kauf genommen, begründete das Gericht gegen den IT-Fachmann, der als Systemingenieur für den Kanton Genf gearbeitet hatte. In einem Facebook-Eintrag hatte er auch gedroht, der Genfer Mitte-Stadträtin Marie Barbey-Chappuis die Zähne auszuschlagen.

Hells Angels.
Legende: Das Hells-Angels-Mitglied (links), das in der Tatnacht das Feuer erwidert hatte, verlässt am 19. Januar 2026 in Begleitung von Club-Freunden das Gericht nach dem ersten Prozesstag. Keystone/Salvatore di Nolfi

Der Hells Angel, der das Feuer erwidert hatte, wurde vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen. Er habe zur Selbstverteidigung gehandelt, so das Gericht.Er erhielt aber wegen Raufhandels und illegalem Waffenbesitz 30 Monate Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt, die bereits verbüsst sind. Es handelt sich dabei um einen ehemaligen Schulhausabwart in Genf.

Der beim Schusswechsel verletzte Hells Angel wurde wegen Raufhandels mit 14 Monaten bedingt bestraft. Ein Bandido-Mitglied, das Tränengas eingesetzt hatte, wurde freigesprochen.

Das mögliche Motiv

Staatsanwalt Olivier Lutz hatte zum Prozessauftakt am Montag die Rivalität zwischen den Bandidos und Hells Angels als mögliches Motiv für die Schiesserei angeführt. So seien die Hells Angels der Auffassung gewesen, dass in Genf nur Platz für ein Motorradclub sei. Sie hätten die Bandidos als Emporkömmlinge betrachtet und deshalb den Revierkampf lanciert. Der Kleinkrieg sei völlig eskaliert. Dass vor Gericht alle behaupteten, sie hätten sich verteidigt und niemanden angegriffen, stimme natürlich mitnichten, betonte Staatsanwalt Lutz.

Korrespondent: «Mildes Strafmass überrascht»

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Das Strafmass sei angesichts der Anträge der Staatsanwaltschaft überraschend milde ausgefallen, stellt Westschweiz-Korrespondent Philippe Reichen fest.

So waren für die beiden Hauptangeklagten, die geschossen hatten, 15 beziehungsweise acht Jahre Freiheitsentzug gefordert worden. Sämtliche Verteidiger hatten dagegen auf Freispruch plädiert, da sich bei Zusammenstoss im Restaurant alle nur verteidigt hätten.

Die Hells Angels sind seit über 50 Jahren in der Schweiz präsent. Wie ihre Gegner, die Bandidos, präsentieren sie sich offiziell als Motorradclubs. Beide Organisationen sind nicht verboten.

Schweiz aktuell, 19.1.2026, 19 Uhr ; 

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