Darum geht es: Das Bundesgericht hat drei Klimaaktivistinnen und -aktivisten der Gruppierung «Extinction Rebellion» letztinstanzlich verurteilt. Sie hatten sich im Juni 2020 an einer Aktion beteiligt, bei der rund 300 Demonstrierende den Auto- und Tramverkehr auf der Zürcher Quaibrücke für mehrere Stunden blockierten. Die Verurteilung erfolgte wegen Nötigung, da Verkehrsteilnehmende einen Umweg in Kauf nehmen mussten, und wegen der Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen – konkret des Trambetriebs.
So lauten die Strafen: Eine der beiden verurteilten Frauen muss eine unbedingte Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 40 Franken bezahlen, da sie bereits vorbestraft war. Die anderen beiden Personen, ein Mann und eine Frau ohne Vorstrafen, erhielten bedingte Geldstrafen. Viele der Protestierenden hatten sich damals absichtlich ineinander verkeilt, sodass sie von der Polizei «entwirrt» und weggetragen werden mussten.
Darum kam es zur Verurteilung: Nach Ansicht des Bundesgerichts sind die Schuldsprüche mit dem Bundesrecht sowie der Europäischen Menschenrechts-Konvention vereinbar. Die Aktivistinnen und Aktivisten hätten das tägliche Leben anderer Menschen gezielt gestört. Eine solche Störung gehe über die normale Ausübung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit hinaus. Ein Grossteil der rund 300 Teilnehmenden der Blockade sind bereits in den Vorjahren rechtskräftig verurteilt worden oder die Verfahren wurden auf unterer Ebene abgeschlossen, ohne dass sie bis vor das höchste Gericht gezogen wurden.
So haben sich die Proteste verändert: Klimagruppierungen wie «Extinction Rebellion» und «Act Now» sorgten bis vor etwa zwei Jahren wiederholt mit Strassenblockaden für Aufsehen. Diese sehr direkte Form des Klimaprotests ist in der Schweiz mittlerweile jedoch in den Hintergrund getreten. Die Klimabewegung setzt heute vermehrt auf andere Aktionsformen und breiter abgestützte Demonstrationen.