Der Mörder Claude D. drängt auf ein Leben in Freiheit – wie schon die «Parkhausmörderin» oder der «Vierfachmörder von Rupperswil».
Genau das fürchtete eine Mehrheit der Schweizer Bevölkerung, als sie 2004 entschied, extrem gefährliche, nicht therapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslang zu verwahren – ohne Chance auf Freilassung. Doch keiner der genannten Täter wird lebenslänglich verwahrt.
Bis jetzt gab es nur eine einzige rechtskräftige lebenslange Verwahrung. Ausgesprochen hat sie der frühere Gerichtspräsident Pascal Schmid, der heute Anwalt ist und für die SVP im Nationalrat sitzt. «Der Sexualmörder war bereits zum dritten Mal rückfällig. Weil zwei Gutachter bestätigten, dass er auch dauerhaft untherapierbar ist, waren alle Voraussetzungen erfüllt: Wir mussten die lebenslange Verwahrung aussprechen, sonst hätten wir gegen den Volksentscheid verstossen.»
Menschenrechtliche Grenzen
Später entschied das Bundesgericht, «dauerhaft untherapierbar» bedeute: Zwei Gutachter müssten bestätigen, dass der Täter sein gesamtes Leben lang untherapierbar bleiben werde. «Damit hat das Bundesgericht die lebenslängliche Verwahrung ausgehebelt und den Volkswillen mit Füssen getreten», so Schmid. Kein vernünftiger Gutachter könne und werde eine solche Prognose abgeben. Ein Prognosezeitraum von 20 Jahren müsse genügen, um von einer dauerhaften Untherapierbarkeit auszugehen.
Das Problem: Die Schweiz hat Angst, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) könnte sie wegen der lebenslangen Verwahrung kritisieren. Dass ein Täter trotz verbüsster Strafe hinter Gitter bleibt, lässt sich strafrechtlich schwer begründen. Laut EGMR braucht es regelmässige Überprüfungen – und eine realistische Perspektive auf Entlassung.
«Die dortigen Richter tragen nicht die Verantwortung, wenn in der Schweiz Frauen, Männer oder Kinder von einem Wiederholungstäter umgebracht werden», sagt Schmid.
Täter werden therapiert statt verwahrt
Gemäss einer Recherche von RTS verbüssen 38 Personen in der Schweiz eine lebenslange Freiheitsstrafe und 128 werden verwahrt. Seit Beginn der Statistik im Jahr 1984 wurden insgesamt nur zehn Personen sowohl zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als auch zu einer Verwahrung verurteilt, so wie Claude D. Sehr viele Täter hingegen kommen in eine «stationäre therapeutische Massnahme».
Dass die meisten gefährlichen Wiederholungstäter nicht einmal ordentlich verwahrt werden, ärgert Schmid. Das Risiko sei gross, dass sie eines Tages Hafturlaub bekämen oder entlassen würden – so wie der Mörder in Basel, der vor einem Jahr auf Hafturlaub eine Frau getötet habe.
Andere Länder lösen Problem mit langen Strafen
Warum hört man aus anderen Ländern kaum Vergleichbares? Martin Killias hat als Kriminologe und Strafrechtsexperte viele internationale Vergleiche gemacht. «Andere Länder haben viel längere Strafen als die Schweiz.» Wenn der Täter altershalber während des Absitzens seiner Strafe stirbt, hat sich – salopp gesagt – das Problem erledigt. «Die Verwahrung dient oft als Ersatz für lange Strafen.»
England etwa kenne das Problem kaum. «In England bedeutete lebenslänglich eigentlich immer bis ans Ende des Lebens. Zwar müssen die Briten den Tätern heute wegen Strassburg eine Entlassungsperspektive geben, aber die Strafe dauert faktisch trotzdem oft bis fast ans Lebensende.»