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Bessere Haftbedingungen für Verwahrte?
Aus 10 vor 10 vom 22.06.2016.
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Schweiz Verwahrte sollen mehr Freiheiten erhalten

Verwahrte Personen sollen bessere Haftbedingungen haben als normale Insassen im Strafvollzug. Das fordert eine Studie, die der Bund in Auftrag gegeben hat und «10vor10» vorliegt. Der Bericht kritisiert, dass Verwahrte nach Verbüssung ihrer Strafe weiterhin im normalen Strafvollzug leben müssen.

In der Schweiz leben heute 132 verwahrte Personen. Viele unter ihnen leben im normalen Strafvollzug, obschon sie ihre Strafe schon verbüsst haben. Professor Jörg Künzli von der Universität Bern kritisiert diese Praxis scharf: «Internationale Standards fordern ganz klar, dass Verwahrte nach Verbüssung ihrer eigentlichen Strafe besser behandelt werden müssen als normale Insassen.»

Blick aus einem vergitterten Fenster in der Strafanstalt Poeschwies, wo Verwahrte untergebracht sind.
Legende: In der Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf sind Verwahrte untergebracht (Archivbild). Keystone

Jörg Künzli fordert deshalb in seinem Bericht, dass die Schweizer Strafanstalten eigene, spezielle Abteilungen für Verwahrte bauen müssen. Dort sollen Verwahrte grosszügigere Besuchsrechte, längere Aufenthalte im Freien und Zugang zu modernen Kommunikationsmitteln wie Skype erhalten. Ältere und körperlich angeschlagene Personen seien zudem zwingend aus der Haft zu entlassen und in geeignete Einrichtungen zu versetzen.

Forderungen werden kritisiert

Thomas Fritschi, Präsident der Schweizerischen Justizvollzugsämter, beurteilt den Bericht kritisch: «Neue Abteilungen für Verwahrte sind mit finanziellen und personellen Aufwänden verbunden. Viele Kantone sind in finanziellen Schwierigkeiten. Diese Forderungen sind deshalb kaum umzusetzen.»

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Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger zur Verwahrung
Aus 10 vor 10 vom 22.06.2016.
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Zudem würden einige Verwahrte schon heute von speziellen Haftbedingungen profitieren, so Fritschi weiter. Neuste Zahlen zeigen: Von den 132 Verwahrten leben heute schon 17 Verwahrte ausserhalb von dicken Gefängnismauern. Sie sind in Wohn- und Arbeitsheimen untergebracht. Also in praktischer Freiheit.

Diese Praxis wird von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli kritisiert. Zusätzliche Hafterleichterungen, wie sie der Bericht fordert, lehnt sie ab: «Verwahrte in der Schweiz haben es heute im Vergleich zum Ausland wirklich gut. Dass man nun den Vollzug noch liberaler gestalten will, verstehe ich nicht.»

Bund und Kantone wollen den Bericht des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte nun prüfen. Ob und wie die Haftbedingungen für Verwahrte angepasst werden, ist im Moment noch unklar.

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