Ein 18-Jähriger geht nachts auf einen Schulhof, dorthin bestellt von einem anonymen Anrufer, Maskierte treten aus dem Schatten, er sticht mit einem Messer zu und einer der drei Angreifer stirbt kurz darauf im Spital – ein 15-Jähriger. So dramatisch liest sich die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu einem Tötungsdelikt von Ende Juni 2024 in Aesch BL.
Ohne sich um den Niedergestochenen zu kümmern oder Hilfe zu rufen, machte sich der 18-Jährige aus dem Staub und vergrub das Messer zu Hause im Garten. Am selben Morgen wurde er festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.
Geständig – Ablauf unklar
Was genau passierte in jener Sommernacht um zwei Uhr früh, ist teils unklar. Offen ist etwa, ob einer oder mehrere Angreifer gleichzeitig auf den 18-Jährigen zugingen und ob dieser zuerst Faustschläge kassierte, wie er aussagte. Jedenfalls verletzte seine Klinge den 15-Jährigen an Lunge, Herz und einer Schlagader, weswegen er verblutete. Laut Anklage waren die insgesamt drei Angreifer maskiert, aber unbewaffnet.
Beim Prozessbeginn am Montag machte der heute 19-jährige Beschuldigte kaum Angaben zum Tathergang. Bei manchen Fragen machte er Erinnerungslücken geltend. Er räumte ein, dass der 15-Jährige wegen seines Messerstiches starb und er sprach sein Bedauern aus – das Messer sei ein Fehler gewesen. Seine Verteidigerin taxiert die Tat als fahrlässige Tötung.
Eine Gutachterin erkannte beim Angeschuldigten eine Störung der Persönlichkeitsentwicklung sowie ADHS, aber keine Persönlichkeitsstörung. In jener Nacht sei er zudem leicht alkoholisiert gewesen. Sie attestierte ihm eine nur leicht beeinträchtigte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit. Angesichts zweier Lehrabbrüche, einer Depression und eines Suizidversuchs in Untersuchungshaft schlägt sie dem Gericht eine Massnahme vor.
Das verbotene Einhand-Klappmesser hatte der Beschuldigte gemäss Anklage mitgenommen, weil er beim nächtlichen Rencontre einen handgreiflichen Konflikt befürchtet hatte. Schon zuvor habe er nämlich anonyme Anrufe erhalten. So habe er vermutet, dass eine Gruppe von über einem Dutzend Jugendlichen ihn ins Visier genommen habe.
Er selber bestreitet dies jedoch. Dem Gericht vorliegende Chatverläufe belegen indes Absichten aus dieser Gruppe, ihn zu verprügeln.
Die genauen Hintergründe blieben beim Prozessauftakt unscharf. Die Rede war von Gerüchten, Eifersucht und Mobbing. Eine Ex-Freundin trat als Zeugin auf.
Die Bluttat hatte damals viele Menschen aufgewühlt; es kam auch zu einem grossen Trauermarsch durch Aesch, das unweit von Basel liegt. Das Interesse am erstinstanzlichen Prozess am Strafgericht ist so gross, dass ein Teil der Interessierten und Medienschaffende ihn in einem zweiten Saal per Video verfolgen müssen.
Am Montag wurden auch erste Zeugen angehört. Am Dienstag folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Das Gericht will sein Urteil am Mittwoch nächste Woche bekanntgeben. Da der Fall einer Fünferkammer zugeteilt wurde, ist ein Strafmass von über fünf Jahren Haft möglich.