- Das Urteil gegen den «Mass-Voll»-Präsidenten Nicolas Rimoldi wegen Verkehrsblockaden bei unbewilligten Kundgebungen in Luzern ist rechtskräftig.
- Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Rimoldi abgewiesen.
Das Kantonsgericht Luzern verurteilte Rimoldi im September 2023 zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 70 Franken. Zudem sprach es eine Busse von 375 Franken aus. Das Bundesgericht hat in einem veröffentlichten Urteil alle Rügen des Kritikers der Corona-Massnahmen abgewiesen.
Es ist zum Schluss gelangt, dass sich Rimoldi der Nötigung schuldig gemacht hat, weil er im Jahr 2021 zwei Mal Demonstrationszüge auf die Strasse lenkte und damit den motorisierten Verkehr behinderte. Das höchste Schweizer Gericht verweist in seinen Erwägungen auf seine Rechtsprechung in ähnlich gelagerten Fällen, wie beispielsweise Strassenblockaden durch Klima-Aktivisten.
Auch die Verurteilung der Vorinstanz wegen Störung des Polizeidienstes, der Hinderung einer Amtshandlung sowie der mehrfachen Teilnahme an unbewilligten Demonstrationen war rechtens, wie das Gericht schreibt. Rimoldi hinderte unter anderem einen Polizeiwagen am Wegfahren, indem er einen Fuss etwa eine Minute vor ein Rad stellte.