Neue Wende im Streit um die Wohnungskündigungen in den «Sugus-Häusern» beim Zürcher Hauptbahnhof: Das Mietgericht tritt nicht auf die Klage der Vermieterinnen der «Sugus-Häuser» ein. Diese richtete sich gegen die Mieterinnen und Mieter von 26 Wohnungen.
Das Gericht begründet seinen Entscheid in einer Mitteilung mit nicht erfüllten Prozessvoraussetzungen.
Für diese Mietparteien tritt nun der Entscheid-Vorschlag der Schlichtungsbehörde in Kraft. Gemäss diesem waren die im November und Dezember 2024 ausgesprochenen Kündigungen ungültig. Der Entscheid des Mietgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Obergericht weitergezogen werden.
Kündigungen bereits 2024
Die Mieterinnen und Mieter von 105 Wohnungen in drei der insgesamt neun «Sugus-Häusern» haben im Dezember 2024 die Kündigung erhalten. Die Eigentümerin plane eine Totalsanierung. Die Kündigungen erfolgten zuerst auf Ende März, wurden aber später bis Ende September aufgeschoben.
Darauf gab es grossen Widerstand. Die Mieterinnen und Mieter wollten die Kündigungen nicht hinnehmen und wehrten sich gerichtlich gegen den Entscheid.