Ein Berg von 500 hängigen Gesuchen zwingt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zu handeln. Ein neues, schnelleres Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel soll den Stau auflösen, stösst aber auch auf Kritik. Michael Beer, Vizedirektor des BLV, nimmt Stellung.
Bei Ihnen sind über 500 Gesuche für Pflanzenschutzmittel hängig. Ist das ein Zulassungsstau?
Ja, das kann man nicht anders sagen. Die Verfahren werden immer komplexer und aufwendiger, weil man immer sicherer sein will, aber die Ressourcen sind gleich geblieben. Die Folge ist nicht gut: Den Schweizer Landwirten stehen neuere, oft bessere und weniger gefährliche Mittel nicht zur Verfügung, die es in Nachbarländern bereits gibt.
Wenn ein Mittel in der Pipeline steckt, ist die Notfallzulassung oft der einzige Weg, um eine Ernte zu schützen.
Die Notfallzulassungen sind in den letzten 10 Jahren von 5 auf 35 pro Jahr gestiegen?
Ja, deren Zahl hat sprunghaft zugenommen. Wenn ein Mittel in der Pipeline steckt, ist die Notfallzulassung oft der einzige Weg, um eine Ernte zu schützen. Das ist keine gute Entwicklung, aber zum Teil auch eine Folge von neuen Krankheiten und Schädlingen, die plötzlich auftauchen.
Seit Dezember gibt es ein vereinfachtes Zulassungsverfahren. Wie funktioniert das?
Ein Antragsteller muss neu die Beurteilung einer Behörde aus einem Nachbarland mitliefern, in dem das Mittel schon zugelassen ist. Wir müssen also nicht alles doppelt machen. Wir nutzen diese Beurteilung als Grundlage und passen sie an die Schweizer Verhältnisse an. So hoffen wir, innerhalb von zwölf Monaten entscheiden zu können – viel schneller als bisher.
Wir müssen aber auch sehen: Das allerletzte Risiko werden wir nie ausschliessen können.
Kritiker befürchten, dass damit keine eigenständige Gesundheits- und Umweltprüfung mehr stattfindet und die Schweiz einfach EU-Zulassungen übernimmt.
Das stimmt so nicht. Es ist keine blinde oder automatische Zulassung. Wir übernehmen eine bereits aufbereitete wissenschaftliche Grundlage, damit wir nicht alles ein zweites Mal prüfen. Aber die finale Zulassung ist Schweiz-spezifisch. Auflagen, zum Beispiel zum Gewässerschutz, werden weiterhin für die Schweiz festgelegt. Unser Gewässerschutz wird dadurch nicht aufgeweicht.
Es gibt auch grundsätzliche Kritik. Ein pensionierter Experte Ihres Amtes bemängelte kürzlich, dass die Resultate aus den Tierversuchen nicht einfach auf den Menschen übertragbar seien.
Die Verfahren müssen sich immer verbessern, das ist klar. Was heute nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt wird, kann sich mit neuen Erkenntnissen entwickeln. Genau dieser Fortschritt ist wichtig, um die Methoden zu hinterfragen. Wir müssen aber auch sehen: Das allerletzte Risiko werden wir nie ausschliessen können.
Schliessen Sie also nicht aus, dass heute zugelassene Mittel in ein paar Jahren wieder vom Markt genommen werden müssen?
Nein, das kann man nicht ausschliessen. Die Geschichte zeigt, dass dies passieren kann, weil man dazulernt. Wichtig ist, dass man dann sofort reagiert und ein Mittel vom Markt nimmt, wenn klar wird, dass es gefährlich sein kann. Ein Nullrisiko gibt es nicht.
Das Wichtigste ist, Entscheidungen auf einer möglichst guten Wissensgrundlage zu treffen.
Was ist für Sie das Wichtigste bei Ihrer Arbeit?
Das Wichtigste ist, Entscheidungen auf einer möglichst guten Wissensgrundlage zu treffen. Und das Zweite ist, die unterschiedlichen Ansprüche zu akzeptieren. Wir wissen, dass wir nichts falsch machen, nur weil nicht alle mit uns zufrieden sind. Man muss in diesem Spannungsfeld eine gute Entscheidung treffen können.
Das Gespräch führte Karoline Arn.