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Kantone Wahlen15 Chancenloser Bruno Moser provoziert in Bern den zweiten Wahlgang

In 12 Kantonen finden im November zweite Wahlgänge für den Ständerat statt. Im Kanton Bern liegen zwar die beiden Bisherigen vorn, trotzdem tritt auch der parteilose Bruno Moser an und pocht auf demokratische Grundrechte. Zu Recht?

Bruno Moser will es wissen und tritt gegen die beiden amtierenden Berner Ständeräte, Werner Luginbühl (BDP) und Hans Stöckli (SP), an. Der parteilose Moser will den beiden Favoriten beim zweiten Wahlgang am 15. November das Feld nicht kampflos überlassen.

Anders als alle anderen Kandidaten aus dem ersten Wahlgang, etwa SVP-Mann Albert Rösti, FDP-Kandidatin Claudine Esseiva oder Marianne Streiff-Feller von der EVP, weigert sich Moser, seine Kandidatur zurückzuziehen. Er verhindert damit eine stille Wahl der beiden Bisherigen Luginbühl und Stöckli. Und dies, obschon er im ersten Wahlgang nur 4114 Stimmen geholt hat. Zum Vergleich: der erstplatzierte Werner Luginbühl kam auf 151'069 Stimmen.

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Chancenlos in den zweiten Wahlgang
aus Echo der Zeit vom 24.10.2015.
abspielen. Laufzeit 4 Minuten 8 Sekunden.

Beim Bier bestimmen, wer regiert?

Jetzt einfach den 2. Wahlgang vergessen – da könnte man sich Wahlen ja gleich sparen, argumentiert Moser: «Dann können die Politiker und Parteien zusammensitzen und irgendwo bei einem Bier bestimmen, wer jetzt die nächsten vier Jahre regiert. Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun.»

Moser will den zweiten Wahlgang. Punkt. Daran konnten auch die Telefonanrufe nichts ändern, die er in den vergangenen Tagen vom Berner Staatsschreiber, von wichtigen BDP-Parteifunktionären und dem Bieler SP-Kandidaten bekommen hat – und die mal mehr, mal weniger freundlich ausgefallen sind.

Der Wahlgang ist Leerlauf

Beim Kanton Bern ist man verärgert wegen des Aufwands dieses erzwungenen zweiten Wahlgangs, der Kosten von einer halben Million Franken zur Folge hat. Staatsrechtsprofessor Markus Müller an der Universität Bern kann das nachvollziehen: «Will die Bevölkerung, dass der Staat so viel Geld ausgibt für eine aussichtslose Wahl? Will die Bevölkerung nochmals an die Urne, obwohl sie weiss, dieser aussichtslose Kandidat wird nie gewählt?»

Müller geht sogar so weit, dass er die Bundesverfassung ins Spiel bringt, die oberste Stufe der Schweizerischen Rechtsordnung. Durch diesen zweiten Wahlgang werde – wenn man es genau nehme – das Verhältnismässigkeitsprinzip gemäss Artikel 5 der Bundesverfassung verletzt. Denn der Wahlgang sei ein Leerlauf.

Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie

Gar kein Verständnis für diese Argumentation hat Daniel Bochsler. Er ist Politikwissenschaftler an der Universität Zürich. Wahlen und Abstimmungen, auch wenn sie schon fast von vornherein entschieden sind, seien ein wichtiger Grundpfeiler einer lebendigen Demokratie.

«Wir stimmen ja ständig in der Demokratie über Vorlagen ab, wir halten Wahlen ab, die nicht immer relevant sind. Manchmal steht der Kandidat schon fest im Voraus. Häufig stimmen wir über Vorlagen ab, die wenig bestritten sind – auch sogar Vorlagen, die am Ende gar nicht umgesetzt werden. Da fragt auch niemand danach, ob das verhältnismässig ist oder nicht. Das gehört zur Demokratie.»

Im Kanton Bern sei es nun halt so, dass es das Gesetz jedem Kandidaten erlaube, bei einem zweiten Wahlgang noch einmal anzutreten, ungeachtet der reellen Wahlchancen. Das gelte es zu respektieren.

Hürde nach zweitem Wahlgang einbauen

Einig sind sich Politikwissenschaftler Bochsler und Staatsrechtler Müller in einem Punkt: Es ist gut, wenn Kantone für zweite Wahlgänge im Majorz-Wahlsystem gewisse Hürden einbauen, so dass der Kandidaten-Reigen automatisch eingeschränkt wird. Daniel Bochsler denkt da namentlich an die Kantone Freiburg und Waadt. Dort müssen die Kandidaten im ersten Wahlgang eine gewisse Anzahl Stimmen gemacht haben, um überhaupt noch einmal anzutreten zu können.

Gut möglich, dass auch Bern sich für die nächsten Ständeratswahlen in vier Jahren diese Überlegungen macht. Parteien, wie etwa die BDP, haben schon entsprechende Vorstösse angekündigt.

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